Zum Bericht „Ärger um schleierhaftes Parkverbot“ (Lokalteil):
Es ist schon sehr verwunderlich, was Frau Vogel als Behördenvertreterin da von sich gibt. Es haben sich auch andere Leute bei der Stadt gemeldet, wie auch ich mich beim Leiter des Ordnungsamtes. An der besagten Stelle ist definitiv kein Grünstreifen erkennbar, sondern er ist ersichtlich befestigt – auch der Mangfall-Bote schreibt von einem Schotterstreifen – und damit liegt auch kein Verstoß vor.
Auch gibt es keine Einschränkung der Sicht, da die Radfahrer von Aibling kommend eher über den reinen Fußweg der Brücke fahren und ohne ordnungsgemäßes Anhalten die Straße queren. Der Blick in Längsrichtung ist frei ersichtlich. Sollten die Pkw nicht auf dem besagten Streifen parken, sondern auf der Straße (es gibt kein Halteverbotsschild), dann wäre die Sicht wirklich eingeschränkt und dann wäre es wohl überall gefährlich, wo Autos parken. Und sollte es mal ein Grünstreifen gewesen sein, was ich bezweifle, dann wäre interessant, wann er angelegt und letztmalig gepflegt worden wäre. Und wenn es dort so gefährlich sein soll, warum richtet die Stadt denn keine Querungshilfe ein oder vielleicht eher einen Parkplatz in dem für Spaziergänger, Angler und andere Menschen wichtigen Naherholungsgebiet? Und warum wird auf einmal jetzt kontrolliert?
Außerdem ist in Bayern die kommunale Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs grundsätzlich auf das Gebiet innerhalb geschlossener Ortschaften beschränkt, laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Mai 2006. Also an besagter Stelle nicht. Die Stadt sollte ihr Verhalten überdenken und wirklich mehr Bürgernähe zeigen, deren Dienstleister sie ja sein sollte, bevor die Justiz es korrigiert.
Detlef Düring
Bruckmühl