Dettendorf – Einem Antrag auf Bauleitplanung für ein Flurstück im Ortsteil Dettendorf lehnte der Gemeinderat von Tuntenhausen kürzlich ab. Der Grund: Neue Flächen im Außenbereich sollen nicht durch Arrondierung beansprucht werden, wenn stattdessen eine Innenentwicklung grundsätzlich möglich ist.
Bürgermeister Georg Weigl erläuterte den Antrag auf Ortsanbindung und Baugrundausweisung am südöstlichen Ortsrand von Dettendorf. Wie der Antragsteller ausführte, soll die Baulandsausweisung seinen Söhnen und Bürgern im „Einheimischen-Modell“ zugutekommen. Weigl kam auf die aktuelle Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeine Tuntenhausen zu sprechen. „Hier hat sich der Gemeinderat intensiv mit der bestehenden Siedlungsstruktur im Gemeindegebiet auseinandergesetzt“, erklärte der Bürgermeister. Ziel ist es dabei bekanntlich, die städtebauliche Entwicklung gezielt zu steuern und den Grundsätzen des Baugesetzbuches zu folgen und vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung zu verfolgen.
Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung sollen demnach nur in den Hauptorten Tuntenhausen und Ostermünchen sowie in den Nebenorten Beyharting, Schönau und Hohenthann festgelegt werden. Dettendorf ist dabei im Flächennutzungsplan als Dorf klassifiziert und weist ein Innenentwicklungspotenzial von rund 0,57 Hektar auf.
Über eine gezielte Bauleitplanung, so die Verwaltung, können dort einzelne Flächen in den Innenbereich einbezogen werden. „Die im Antrag erwähnte Fläche befindet sich jedoch rund 35 Meter von der nächsten Wohnbaubebauung entfernt“, erklärt Weigl. Zusätzlich wird sie durch den Leitenweg begrenzt, der eine natürliche Grenze bildet. Aus diesem Grund wird diese Fläche im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes auch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Deshalb gab es wenig Diskussionsbedarf, weil die beantragte Baulandausweisung dem Siedlungsleitbild des Baugesetzbuches widerspricht und aufgrund der vorhandenen Innenentwicklungspotenzale auch städtebaulich nicht erforderlich ist. Deshalb lehnte der Gemeinderat den Antrag einstimmig ab. Die Fläche wird im Flächennutzungsplanentwurf auch weiterhin als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. ws