Ostermünchen – Ende 2024 beschloss der Gemeinderat die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Ostermünchen-Ost“. Nach erfolgter Auslegung hatte er nun den Abwägungs- und Billigungsbeschluss zu treffen. Sehr viele Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten dabei keine Anregungen. Im Gegenteil: Die Regierung von Oberbayern bekundete, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Die Bauleitplanung hatte einige Anmerkungen zu den unterschiedlichen Wandhöhen und der Naturschutz welche zur Baumpflanzung und zur Pflanzliste. Die Abfallwirtschaft vom Landratsamt forderte einen Wendehammer im Tannenweg für die Müllfahrzeuge. Die Verwaltung sah dies nicht als notwendig an, da im Bestand bereits kein Wendehammer vorhanden war. Die Müllabfuhr, so der Tenor, kann hier auch über die Rainer Straße erfolgen. Neun Anregungen dagegen gab es von privater Seite, die der Rat ausführlich diskutierte und die größtenteils entsprechend geändert beziehungsweise berücksichtigt wurden. So war der Tagesordnungspunkt schnell abgearbeitet. Einstimmig billigte der Gemeinderat dann den Entwurf und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen. ws