Ermittlungen gegen Aiblinger Landwirt

von Redaktion

Der Aufschrei war groß, als vor fast drei Monaten mehrere tote Rinder auf einem Aiblinger Hof entdeckt wurden. Seitdem laufen die Ermittlungen gegen einen jungen Landwirt. Doch wann ist hier mit Ergebnissen zu rechnen und was steckt hinter dem wichtigen tierpathologischen Gutachten?

Bad Aibling – Fast drei Monate ist es her, als Mitarbeiter des Veterinäramtes am 9. April in einem Aiblinger Stall neun tote Rinder entdeckt hatten – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden. Der Hinweis war damals aus der Bevölkerung gekommen.

Knackpunkt
der Ermittlungen

Der dramatische Fall sorgte in und um die Kurstadt für große Bestürzung. Das Landratsamt Rosenheim teilte gegenüber dem Mangfall-Boten mit, dass der betroffene Betrieb davor zuletzt im August 2022 vom Veterinäramt überprüft worden war, wobei damals keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

Seit der Tragödie im April laufen jedoch Ermittlungen gegen den jungen Landwirt (Geburtsjahr 1993) – wegen des Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen. Doch wie weit sind die Ermittlungen mittlerweile fortgeschritten?

Schon kurz nach Bekanntwerden des Aiblinger Tierdramas erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze von der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass im eingeleiteten Ermittlungsverfahren alle belastenden und entlastenden Umstände ermittelt würden. Insbesondere müsse der Sachverhalt durch eine veterinärmedizinische Begutachtung umfassend aufgeklärt werden. Denn unklar war bisher etwa, wie lange die Tiere auf dem Aiblinger Hof bereits tot waren.

In den vergangenen Monaten erklärte Vietze immer wieder auf OVB-Nachfragen, dass es wohl noch mehrere Wochen oder auch Monate dauern wird, bis es in dem Ermittlungsverfahren neue Erkenntnisse geben wird. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch jetzt erklärt der Oberstaatsanwalt, dass es bislang nichts Neues zu vermelden gebe.

Einer der Knackpunkte: die sogenannte tierpathologische Untersuchung. „Wir warten weiter auf das Gutachten des Veterinäramts“, sagt Vietze. Nach Absprache mit dem zuständigen Staatsanwalt sei nicht davon auszugehen, dass das Gutachten vor Oktober 2025 bei der Staatsanwaltschaft eingeht, so Vietze.

Doch was hat es mit dem Gutachten auf sich? „Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt auf Grundlage von eingesandten Tierkadavern und Gewebe- oder Organproben ein tierpathologisches Gutachten“, erklärt auf Nachfrage Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, in Absprache mit dem Veterinäramt.

Dieses Gutachten, so Gaßner-Nickl, enthält in der Regel eine Beschreibung der untersuchten Proben, die Ergebnisse von mikroskopischen Untersuchungen sowie eine Diagnose und Erklärungen zu möglichen Todesursachen. Immens wichtige Informationen also, die die Ermittlung entscheidend weiterbringen könnten. „Das Veterinäramt Rosenheim fertigt dann eine fachliche Stellungnahme zu den auf einem Betrieb vorgefundenen tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Sachverhalten, unter Berücksichtigung des oben genannten tierpathologischen Gutachtens“, erläutert die Behördensprecherin.

Mögliche Todesursachen

Derzeit erstellt das Veterinäramt Rosenheim diese fachliche Stellungnahme. Warum die Ergebnisse eine „längere Bearbeitungsdauer“ in Anspruch nehmen, erklärt Gaßner-Nickl mit der „Vielzahl der zu berücksichtigenden Sachverhalte“, von denen auszugehen ist. Gut möglich also, dass die Untersuchungsergebnisse nicht vor Oktober bei der Staatsanwaltschaft Traunstein landen werden. Antworten auf die Frage, ob und wie eine Anklage gegen den Landwirt erhoben wird, lassen deshalb noch auf sich warten.

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