Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling informiert über eine anstehende Anpassung der Abwassergebühren, die zum 1. August in Kraft treten wird. Grundlage dafür ist das gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckungsprinzip: Gebühren dürfen weder Gewinne erzielen noch dauerhaft Verluste verursachen.
„Wir wissen, dass eine Gebührenerhöhung nie erfreulich ist. Dennoch ist sie in diesem Fall unumgänglich, um unsere Abwasserentsorgung auch künftig sicher und zuverlässig betreiben zu können“, erklärt Bürgermeister Stephan Schlier.
Die jüngste Gebührenerhöhung liegt über zehn Jahre zurück. Seither seien insbesondere die Energie- und Materialkosten stark gestiegen, ebenso die tariflichen Personalkosten. Gleichzeitig stehen umfassende Investitionen an – vor allem im Bereich der Klärtechnik und der Sanierung sowie Erweiterung des Kanalnetzes. Die derzeitigen Gebühren decken die tatsächlichen Ausgaben nicht mehr ab.
Eine Familie mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 160 Kubikmetern pro Jahr wird ab August 2025 bei einem Vollkanalanschluss jährlich 192 Euro mehr zahlen – das entspricht rund 16 Euro pro Monat. Bei einem Teilkanalanschluss liegt die monatliche Mehrbelastung bei etwa elf Euro. Die detaillierte Berechnung ist auf der städtischen Internetseite zusammengestellt.
„Die Gebühren fließen ausschließlich in Betrieb, Instandhaltung und den Ausbau der Abwasserentsorgung“, so Bürgermeister Schlier. „Wir möchten mit transparenter Information dazu beitragen, dass die Hintergründe nachvollziehbar sind – und zeigen, dass es uns nicht um höhere Einnahmen geht, sondern um die langfristige Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur.“ Die Satzung zur Gebührenerhöhung wurde durch einen einstimmigen Stadtratsbeschluss aller Stadtratsfraktionen am 26. Juni beschlossen. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Für Rückfragen steht das Team der Stadt Bad Aibling gerne zur Verfügung – telefonisch unter 08061/4901306 oder per E-Mail an bauamt@bad-aibling.de. RE