Verdächtigter schweigt zur Tat

von Redaktion

Am 1. Juli soll ein 28-Jähriger eine elfjährige Schülerin während einer Busfahrt bei Bad Feilnbach sexuell missbraucht haben. Drei Wochen später äußert sich die Staatsanwaltschaft erneut zu den Ermittlungen. Wie geht es jetzt weiter?

Bad Feilnbach – Auch wenn die Faktenlage von Beginn an offenbar in eine klare Richtung zeigte, lässt ein eindeutiges Ermittlungsergebnis noch auf sich warten. Denn die Untersuchungen des Vorfalls am 1. Juli, bei dem ein 28-Jähriger während einer Busfahrt bei Bad Feilnbach eine elfjährige Schülerin sexuell missbraucht haben soll, dauern weiter an. 

28-Jähriger sitzt in
Untersuchungshaft

Wie berichtet, habe sich der „dringend Tatverdächtige“ aus dem südöstlichen Landkreis Rosenheim laut Polizeiangaben im Bus neben das Mädchen gesetzt und sie „in sexueller Art und Weise“ angefasst. Noch am selben Abend konnte der Mann durch eine Fahndungsmaßnahme vorläufig festgenommen werden. Doch wie steht es nun um die Ermittlungen?

Anfang Juli, einen Tag nach dem Vorfall, hatte der zuständige Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den 28-Jährigen erlassen. Der Tatverdächtige wurde umgehend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Zuletzt hatte die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, erklärt, dass der Mann bislang keine Angaben zur Tat gemacht hat. Nun, rund drei Wochen nach dem erschreckenden Vorfall, laufen die Ermittlungen nach wie vor.

In dieser Sache könne man derzeit „nichts Neues“ mitteilen, erklärte jetzt Oberstaatsanwalt Dirk Dombrowski auf erneute OVB-Anfrage. „Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.“ Laut Dombrowski stünden noch weitere Ermittlungen in diesem Fall aus.

Eine seriöse Auskunft darüber, wie lange die Ermittlungen noch andauern beziehungsweise wann sie abgeschlossen werden können, könne man deshalb nicht machen.

„Gleichwohl wird jedoch der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen gewahrt werden“, versichert Dombrowski. Laut dem Bundesverfassungsgericht verlangt dieser Grundsatz, auch Beschleunigungsgebot genannt, dass die Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, „um eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen“. Die Ermittlungen sollten mit der gebotenen Schnelligkeit durchgeführt werden und es soll damit generell verhindert werden, dass eine Untersuchungshaft durch Verfahrensverzögerungen in die Länge gezogen wird.

Dringender
Tatverdacht

Unklar bleibt dennoch, wie es konkret im Falle des 28-Jährigen weitergeht. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Aufgrund der bisherigen Faktenlage bestehe jedenfalls ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der immer dann angenommen werde, wenn eine weit überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliegt, erklärte Dombrowski zuletzt gegenüber dem OVB.

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