Bad Aibling – Eine fiese Betrugsmasche hält derzeit mehrere Unternehmen in Bad Aibling in Atem. Wie die Kommune nun mitteilt, werden zahlreiche lokale Firmen vermeintlich von der „Universum Inkasso GmbH“ telefonisch zur Zahlung von Forderungen aufgefordert, die angeblich vom Finanzamt Bad Aibling stammen. Dies jedoch entspricht nicht der Wahrheit. Denn: „Die Stadtkasse Bad Aibling betont ausdrücklich, dass sie kein Inkassobüro mit der Eintreibung von Forderungen beauftragt hat“, erklärt hierzu eine Sprecherin der Stadt.
„Zahlen Sie
auf keinen Fall“
Es handle sich daher um „unautorisierte und möglicherweise betrügerische Forderungen“. So habe es bereits in der Vergangenheit Berichte über unseriöse Inkassoforderungen der „Universum Inkasso GmbH“ gegeben, unter anderem für nicht bestellte Waren oder Dienstleistungen.
Der Inkasso-Dienstleister aus Frankfurt am Main selbst warnt derzeit ebenfalls vor unseriösen Zahlungsaufforderungen. „Aktuell kursieren betrügerische E-Mails, in denen Unbekannte versuchen, unter Verwendung unseres Namens und unserer Kontaktdaten sowie eines Links zu unserer Webseite, unberechtigte Forderungen einzutreiben“, heißt es seitens des Unternehmens.
Wichtiger Ratschlag: „Zahlen Sie auf keinen Fall einen geforderten Betrag, wenn Sie Zweifel haben! Leiten Sie uns verdächtige Schreiben gerne zur Überprüfung weiter – wir unterstützen Sie und sind gerne für Sie da.“ Auch wird empfohlen, entsprechende Vorfälle der Polizei zu melden. Die Rechtsabteilung der „Universum Inkasso GmbH“ sei bereits informiert und habe „alle erforderlichen Schritte“ eingeleitet. Laut der Stadt Bad Aibling empfehlen Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte in solchen Fällen dringend, unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen und sich gegebenenfalls an eine Verbraucherberatung oder einen Rechtsanwalt zu wenden. „Wer ein unseriöses Schreiben erhält, sollte keinesfalls überweisen oder in einer anderen Form mit dem Fake-Unternehmen in Kontakt treten“, rät indes die Verbraucherzentrale auf ihrer Website. Einem unseriösen Unternehmen sollte auf keinen Fall eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Ein Indiz für eine unseriöse Inkasso-Forderung sei es, „wenn Sie aufgefordert werden, auf ein ausländisches Konto zu überweisen“. Wohin das Geld überwiesen werden soll, erkennt man an der Länderkennung der IBAN, den ersten beiden Großbuchstaben.
Jedoch seien auch „Fake-Inkassoschreiben“ in Umlauf, bei denen die Betroffenen auf ein deutsches Konto einzahlen sollen, so die Verbraucherzentrale. Auch bei diesen Schreiben würde das vermeintliche Unternehmen mit zahlreichen erfundenen Daten vorgaukeln, seriös zu sein.