Feldkirchen-Westerham – Bereits zu Beginn des Jahres teilte das Umweltbundesamt mit, dass Rattenpopulationen angesichts milder Winter, wachsender Stadtbevölkerung und eingeschränkter Verwendung von Rattengift zunehmen. Doch nicht nur in größeren Städten, auch in Gemeinden wie Feldkirchen-Westerham ist das Thema durchaus präsent. „Immer wieder erreichen uns Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihrem Grundstück Ratten entdeckt haben“, erklärte die Kommune kürzlich via Mitteilung auf der Gemeinde-Website. Aufgrund dessen wolle man die Bürger darüber informieren, wie in solchen Fällen vorzugehen ist – „und was jede und jeder Einzelne tun kann, um das Auftreten von Ratten möglichst zu vermeiden“.
Kleiner Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
Klar ist: In Bayern ist die Gemeinde für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ausschließlich auf öffentlichen Flächen zuständig. Dazu zählen zum Beispiel Straßen, Grünanlagen, Gewässer oder andere kommunale Bereiche, so die Feldkirchen-Westerhamer Verwaltung. Für diese Aufgaben wird von der Gemeinde ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt.
Anders sieht es auf privaten Grundstücken aus. Dort liegt die Verantwortung für die Rattenbekämpfung bei den Eigentümern beziehungsweise bei den Nutzungsberechtigten. „Wenn ein Befall festgestellt wird, sind Sie gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung zu verhindern“, richtet sich die Gemeinde an die Bürger. Doch ist das Problem in Feldkirchen-Westerham zuletzt etwa größer geworden?
„Es gab im Vergleich zum Vorjahr einen kleinen Anstieg von zehn auf 14 Meldungen in diesem Jahr“, erklärt hierzu Karolin Lohwasser, Pressesprecherin der Gemeinde, auf OVB-Nachfrage. Daher wollte man die Bürger nun über das Thema nochmals informieren.
„Warum die Grundstücke von den Ratten befallen werden, wird wohl mit den nicht berücksichtigten Vorsichtsmaßnahmen auf dem betreffenden oder den angrenzenden Grundstücken liegen“, so Lohwasser. Laut Angaben der Gemeindeverwaltung fühlen sich Ratten dort besonders wohl, wo sie Nahrung und Unterschlupf finden. Mit einigen einfachen Verhaltensweisen lasse sich ihre Ansiedlung jedoch wirkungsvoll verhindern. So sollten etwa keine Essensreste über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, Fallobst sollte regelmäßig aufgesammelt werden und gekochte oder gewürzte Speisen sollten nicht kompostiert werden.
Auch sollte man keine Wildtiere wie Tauben, Enten oder Krähen füttern, denn: „Futterreste locken Ratten an.“ Ebenso sollte möglichst vermieden werden, dass Haustiere im Freien gefüttert werden. Außerdem rät die Gemeinde, Keller, Höfe und Schuppen aufzuräumen, um mögliche Nistplätze zu vermeiden. Helfen könne zudem, Zugänge zu Kellern oder Dachböden zu sichern und kleinere Öffnungen zu verschließen. Auch könne man nicht benötigte Abflüsse oder Wandöffnungen dicht versperren, so die Gemeinde.
„Aufmerksamkeit
und Rücksichtnahme“
Die Kommune weist darauf hin, dass die Kosten für Rattenbekämpfung auf privatem Grund von den jeweiligen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten selbst getragen werden. „Mit Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme können wir gemeinsam dazu beitragen, das Auftreten von Ratten im Gemeindegebiet wirksam zu reduzieren.“