Irschenberg/Bruckmühl – Über gut zweieinhalb Jahre hat der geplante Kiesabbau im Irschenberger Ortsteil Oberhasling die Gemeinde beschäftigt und belastet. Nun ist dieses Kapitel abgeschlossen: Das Landratsamt hat den Abbau genehmigt, die Firma Hafner Beton aus Bruckmühl kann mit der Kiesgewinnung beginnen.
Wie die Genehmigungsbehörde auf Nachfrage mitteilt, ist der Erlaubnisbescheid mittlerweile zugestellt worden, sodass mit Arbeiten am Gelände jederzeit begonnen werden darf. Die Abbaufläche beträgt etwa 8,28 Hektar, das Abbauvolumen wird mit 345000 Kubikmetern angegeben.
Die Erlaubnis ist laut Landratsamt befristet bis 31. Dezember 2034. Dann muss das Areal auch wieder verfüllt sein. Als Ersatz für den entnommenen Kies darf lediglich unbedenklicher Bodenaushub als Füllmaterial verwendet werden.
Mindestens 100 Meter Abstand zu Häusern
Wie berichtet, hatte sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens massiver Widerstand entwickelt. Dabei wurde vor allem der geringe Abstand zur Wohnbebauung in Oberhasling kritisiert. Im Genehmigungsbescheid wird der Abstand der Grube zu den Wohnhäusern mit mindestens 100 Metern festgelegt.
Als weitere Beeinträchtigungen wurden Lärm- und Staubemissionen seitens der Bürgerinitiative befürchtet. Im Bescheid wird nun zwar keine Reifenwaschanlage gefordert, jedoch kann eine solche beispielsweise für den Fall, dass die Straßen übermäßig verschmutzt werden, nachgefordert werden.
Im Rahmen des Lärmschutzes sind in der Genehmigung tägliche Maximalbetriebszeiten für Maschinen festgelegt, ebenso wie eine Höchstanzahl von täglichen Lkw-Fahrten zur Kiesgrube hin und von der Kiesgrube weg.
Die maximalen Betriebszeiten der Radlader wurden auf vier Stunden festgelegt. Der Betrieb der Grube darf nur wochentags zwischen 7 und 17 Uhr stattfinden. Wann die Radlader eingesetzt werden, entscheidet laut Landratsamt die Betreiberfirma nach dem entsprechenden Bedarf. Insgesamt dürfen pro Tag 24 Lkw-Fahrten durchgeführt werden. Eine Fahrt besteht dabei aus An- und Abfahrt. Ein weiteres Thema im Vorfeld war der Nachweis des Ökoausgleichs. Dieser erfolgt nun mit zwei Flächen. Ausgleichsfläche 1 beträgt etwa 8750 Quadratmeter, wobei davon etwa 400 Quadratmeter als Laichgewässer für Amphibien dienen. Diese Ausgleichsfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Abbaugebiets.
Ausgleichsfläche 2 umfasst rund 1600 Quadratmeter und wird als Streuobstwiese angelegt. Diese Fläche befindet sich am nordöstlichen Rand des Abbaugebiets.
Regelmäßige Kontrollen geplant
Wie das Landratsamt weiter festhält, entspricht die Planung in dieser Form den naturschutzfachlichen Vorgaben. Auch eine Beeinträchtigung des Grundwassers sei bei plangemäßer Ausführung und ordnungsgemäßem Betrieb nahezu ausgeschlossen. Regelmäßige Kontrollen durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, das Landratsamt Miesbach, Fachbereich 32 (Wasser, Abfall und Bodenschutz), und durch zertifizierte Ingenieurbüros im Rahmen von Fremdüberwachungen dienten der Sicherstellung, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein weiterer Punkt, der im Vorfeld für Diskussionen gesorgt hatte, sind die Fahrwege der Kieslaster, die durch den Ort Irschenberg führen sollen. Das Landratsamt hat hierzu mangels gesetzlicher Grundlagen keine expliziten Fahrtrouten vorgeschrieben. Dies obliege der Firma.
Wann Hafner Beton mit der Kiesgewinnung beginnt, wie Abbau und Wiederverfüllung ablaufen sollen, welche Fahrwege und Arbeitszeiten angedacht sind, war bislang nicht zu erfahren. Der Betrieb lehnte eine Antwort auf eine Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen ab und verwies auf die Sitzung des Irschenberger Gemeinderats.