Tuntenhausen – „Warum eine neue Stellplatzsatzung?“ Diese Frage klärte Bürgermeister Georg Weigl in der jüngsten Gemeinderatssitzung: Mit dem ersten Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung wird die bisher staatlich geregelte Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung ab 1. Oktober aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt obliegt es allein den Gemeinden, eigene Stellplatzregelungen durch eine Satzung zu treffen.
Um auch nach dem 30. September weiterhin eine rechtsverbindliche Grundlage für die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen im Gemeindegebiet zu gewährleisten, ist der Erlass einer neuen Stellplatzsatzung notwendig. Andernfalls wäre die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, eine Stellplatzpflicht wirksam durchzusetzen.
„Unsere bestehende Satzung stammt aus dem Jahr 2008 und verliert jetzt ihre rechtliche Grundlage“, betonte Bürgermeister Georg Weigl. Die Verwaltung hat deshalb einen Satzungsentwurf erstellt und diesen an die örtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die neue Satzung regelt die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen, die Möglichkeit zur Reduktion durch Mobilitätskonzepte, die Anforderungen an die Stellplatzbeschaffenheit und einiges mehr. Wichtig fand Weigl dabei die neue Möglichkeit zur Reduktion durch Mobilitätskonzepte, wie bei der neuen Ostermünchner-Mitte, die über den Gemeinderat laufen muss.
Der Gemeinderat sah dies ebenso und beschloss einstimmig die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kfz in der Fassung vom 31. Juli 2025. Die Verwaltung wird die Satzung nun ortsüblich bekannt machen. Mit dem Inkrafttreten tritt die alte Stellplatzsatzung außer Kraft. ws