Tuntenhausen – Über einen komplex zu bewertenden Antrag auf Baugenehmigung für einen Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit Werkstätte in Mailling hatte der Gemeinderat Tuntenhausen zuletzt zu befinden. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Mailling, schilderte Bürgermeister Georg Weigl eingangs der Debatte. Sie dient dem dortigen Pferdehaltungsbetrieb.
Privilegierung muss
nachgewiesen werden
Im Flächennutzungsplan ist das Areal als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Bauherr plant hier den Abriss der landwirtschaftlichen Bergehalle mit Werkstatt zur Neuerrichtung einer rund 63 Prozent größeren Halle. Der Grund ist die Deckung des Bedarfs eines ausreichend großen Hackschnitzellagers und Platz für die inzwischen wesentlich größeren Heuerntemaschinen.
Weigl erklärte, dass eine Teilprivilegierung ausscheide, da hiervon nur Wohngebäude erfasst sind. Allerdings kann von einer landwirtschaftlichen Privilegierung nach Rücksprache mit dem Landratsamt ausgegangen werden. Laut Weigl prüft das Amt für Landwirtschaft das Vorhaben bereits. Allerdings: Durch die versetzte Situierung sowie die Größe des Baukörpers rückt der gewünschte Ersatzbau rund 8,50 Meter an die Staatsstraße 2089 heran. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt liegt das Baugrundstück straßenbaurechtlich auf sogenannter „freier Strecke“, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Anbauverbotszone auszugehen ist. Daher sollte das Staatliche Bauamt am Verfahren beteiligt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wurde dann einstimmig in Aussicht gestellt – allerdings nur, wenn die landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen ist. ws