Bad Aibling – Gesprächsbedarf im Aiblinger Wohngebiet Ellmosener Wies: Das Planungsgebiet des seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aibling. Nachdem der Bauausschuss zuletzt sehr kontrovers über ein kniffliges Thema diskutiert hatte, musste nun der Stadtrat über die beantragte Änderung entscheiden, die zwei Grundstücke maßgeblich betreffen würde.
Konkret beantragte die Krapichler Wohnbau und Immobilien GmbH eine Änderung des Bebauungsplanes, um somit einen anderen Haustypen als bislang zulässig bauen zu dürfen.
Kein Interesse
an Reihenhäusern
Bisher setzen die Vorgaben ein Doppelhaus sowie einen Vierspänner mit zwei Vollgeschossen fest. Beantragt wurde nun jedoch stattdessen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils drei Vollgeschossen, wobei das dritte Vollgeschoss als Terrassengeschoss ausgebildet werden soll. Anpassungen, die nicht nur Änderungen der Baumaße, sondern auch der erforderlichen Stellplätze mit sich bringen würden.
Ganz so einfach lässt sich eine solche Änderung also nicht umsetzen, wie die Stadtverwaltung verdeutlichte. Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) hielt es deshalb für sinnvoll, im Gremium noch einmal mit Städteplanerin Sandra Urbaniak (Architektenbüro Akfu) zu sprechen.
Ihr zufolge hängt der Änderungsantrag damit zusammen, dass sich die bisher vorgesehenen Reihenhäuser schlicht nicht mehr gut vermarkten lassen. So erschwerten die veränderten wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Verkauf entsprechender Immobilien im Wohngebiet.
Doch die angestrebte Bebauungsplanänderung, welche eine Erhöhung der Wandhöhe und Geschossigkeit anstrebt, weicht vom ursprünglichen Planungskonzept sowie von den bereits errichteten und genehmigten Gebäuden ab. Die beantragte Änderung würde sich sogar als einziges Baufeld in der südlichsten Baureihe nicht an die Höhenentwicklung anpassen. „Dies sollte aus Sicht der Verwaltung nicht zugelassen werden“, heißt es in einer Stellungnahme.
„Eigentlich spricht nichts gegen den Umbau in Geschoss-Wohnungsbau“, erklärte Bürgermeister Schlier. So stehe die Verwaltung einer Nutzung als Mehrfamilienhäuser anstatt Reihenhäuser grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings unter der Voraussetzung, dass auch an dieser Stelle, wie in der übrigen südlichen Baureihe, die Geschossigkeit des Bebauungsplanes eingehalten wird.
Ein weiteres Problem, das sich durch die angestrebte Planänderung ergeben würde, wäre die Erschließung der Stellplätze. Durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten wird auch eine hohe Anzahl an zusätzlichen Stellplätzen benötigt, wie es die Stellplatzsatzung vorgibt.
Auch aus Platzgründen sieht die angestrebte Bebauungsplanänderung jedoch die „Nichtanwendung dieser Regelung“ vor. Bislang gab es in Bad Aibling keinen einzigen Fall, bei dem die Nichtanwendung zugelassen wurde, erklärt die Verwaltung. Allenfalls wurde eine Stellplatzablöse zugelassen, nicht aber ein grundsätzlicher Verzicht auf die Besucherstellplätze. Alleine schon aus Gründen der Gleichbehandlung sprach sich die Stadtverwaltung gegen diesen Plan aus. Doch wie entscheidet sich letztlich der Stadtrat? Während sich Richard Lechner (SPD) grundsätzlich gewünscht hätte, dass derartige Fragestellungen bereits im Voraus geprüft worden wären, forderte Parteikollegin Petra Keitz-Dimpflmeier, auch im Hinblick auf die ungleiche Haltung im Bauausschuss nun ein Ergebnis, mit dem alle Beteiligten leben können.
Dieter Bräunlich (ÜWG) äußerte etwa sein Unverständnis gegenüber der ablehnenden Haltung des Antrages. „Ich kann hier nichts Schlechtes feststellen, nichts Bedrohliches. Wo ist das Problem?“
Ähnlich sah es Thomas Höllmüller (CSU), der Bürokratie und Unflexibilität als „eine der größten Geiseln“ bezeichnete. „Es geht hier um einen Bauträger aus Bad Aibling, der hier Steuern zahlt. Wenn er sagt, er kann so nicht verkaufen, dann müssen wir nun mal helfen.“ Der Meinung folgte auch Rudi Gebhart (ÜWG), der betonte: „Wir haben in der Regel bei jedem Bauprojekt Änderungsanträge. Wo ist hier das Problem mit einem anderen Bautypen?“
Bei allem Verständnis empfahl Städteplanerin Sandra Urbaniak auch aufgrund der Stellplatzproblematik und der veränderten Höhenentwicklung eine Ablehnung des Änderungsantrages. So entschied sich letztlich auch das Stadtratsgremium mit 16:8 Stimmen. Allerdings stimmte man zusätzlich unter anderem darüber ab (19:5), dem Bauträger die Möglichkeit des Geschoss-Wohnungsbaus in Aussicht zu stellen.