Bad Feilnbach – Es klingt wie Integration aus dem Bilderbuch: Rhonette Jean Olivar (33), auf den Philippinen geboren und seit Juli 2024 in Deutschland, hat nicht nur jüngst erfolgreich ein Sprachzertifikat für Deutsch erworben, sondern arbeitet auch seit rund zwölf Monaten in Teilzeit als Pflegehelferin in der Fachklinik Medical-Park Blumenhof. In wenigen Monaten will sie zudem ihren Lebensgefährten Frank Lingemann (56) heiraten.
Aufenthaltserlaubnis wird nicht verlängert
Doch für das Ehepaar in spe, das gemeinsam in Bad Feilnbach lebt, sind vor wenigen Wochen dunkle Wolken aufgezogen. Und zwar in Form einer Abschiebeandrohung durch das Landratsamt Rosenheim, das sich auf das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beruft. Denn die Aufenthaltserlaubnis, die Olivar aufgrund ihres Intensivsprachkurses erhalten hatte, ist zum 30. Juni ausgelaufen, für eine Verlängerung sieht die Behörde keinen Anlass. „Für mich ist es einfach skandalös, dass teilweise Ausländer, die kriminell geworden sind, hierbleiben können, dafür aber meine zukünftige Frau, die sich bestens integriert und sogar ihr eigenes Geld verdient, jetzt ausreisen soll“, zeigt sich Frank Lingemann fassungslos.
Während der Corona-Pandemie hatte Lingemann beruflich ein IT-Support-Team auf den Philippinen aufgebaut und war dazu im November 2022 erstmals auf den südostasiatischen Inselstaat gereist. Hier machte er die Bekanntschaft von Rhonette Jean Olivar, die in ihrem Heimatland im Pflegebereich gelernt hatte. Es folgten weitere Besuche auf den Philippinen, bei denen aus einer Bekanntschaft schließlich Liebe wurde.
Aufgrund der Beziehung entschied sich Olivar schließlich dazu, in Deutschland gemeinsam mit dem Bad Feilnbacher ein neues Leben zu beginnen. Eine zwölfmonatige Aufenthaltserlaubnis für einen Intensivsprachkurs erlaubte ihr im Sommer 2024 die Einreise in die Bundesrepublik, wo die junge Frau schnell Fuß fasste. Sie hat mittlerweile nicht nur ihr Sprachzertifikat B1 mit der Note 2 abgeschlossen, sondern ist seit rund einem Jahr als Pflegehelferin auch fester Bestandteil des Medical-Park-Teams.
„Ich fühle mich hier richtig wohl“, sagt die 33-Jährige und lacht. „Ich liebe die Berge, meinen Job und natürlich Frank.“ Zudem verstehe sie sich blendend mit seinen betagten Eltern, verrät Frank Lingemann. Beide wohnen in direkter Nachbarschaft und werden gemeinsam von Lingemann und Olivar betreut.
Doch damit könnte bald Schluss sein: Um die Zeit bis zur Eheschließung zu überbrücken – Lingemann befindet sich aktuell noch in einem Scheidungsprozess, der in wenigen Monaten beendet sein sollte – hat Olivar Anfang Juni die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragt – und zwar wegen „humanitärer Gründe“. „Rhonette leidet an Diabetes, der hier viel besser behandelt werden kann“, sagt Lingemann. Zudem sei es aus seiner Sicht für das Paar „unzumutbar, uns erneut den Trennungsschmerz zuzumuten, wo es doch nur um wenige Monate geht, bis wir heiraten.“
Eine Argumentation, die für das Landratsamt Rosenheim aber keine Relevanz hat. So verwies die Behörde in einem Schreiben an die Filipina darauf, dass eine Diabetes-Erkrankung auch in deren Heimatland behandelt werden könne. „Das Landratsamt beabsichtigt deshalb, Ihren Antrag abzulehnen und Sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland aufzufordern und für den Fall der nicht fristgerechten Ausreise die Abschiebung in ihr Heimatland anzuordnen“, teilte die Behörde schriftlich mit.
Auf OVB-Anfrage konkretisierte das Landratsamt sein Vorgehen. Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde können im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes in puncto Aufenthaltszweck „grob zwischen den Aufenthaltszwecken Einreise zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug und aus humanitären Gründen“ unterschieden werden, „wobei die Erteilung einer jeden Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich einer Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz bedarf.“ Durch die Ausländerbehörde seien „im vorliegenden Fall sämtliche Aufenthaltszwecke geprüft worden.“ „Frau Olivar erfüllt derzeit leider keine Rechtsgrundlage zur Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis“, so die Sprecherin weiter. Daher sei die Aufenthaltserlaubnis „förmlich abgelehnt worden.“
„Mit einer solchen Entscheidung erfolgt auch die Aufforderung, die Bundesrepublik Deutschland in der Regel innerhalb von 30 Tagen freiwillig zu verlassen“, teilte die Behörde gegenüber dem OVB außerdem mit. „Sollte eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen, müssen durch die Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden.“ Letztlich habe im Fall der Filipina auch kein Ermessensspielraum angewandt werden können, denn: „Da Frau Olivar nach einer ausgiebigen Prüfung keinen Tatbestand einer Rechtsgrundlage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt, hat die Behörde auch kein Ermessen um etwaige Ausnahmen oder sonstiges zu berücksichtigen.“
Und wie geht es für das Bad Feilnbacher Ehepaar in spe nun weiter? Mittlerweile hat das Paar einen Anwalt eingeschaltet und unter anderem einen „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ aufgrund Olivars Beschäftigung im Pflegebereich beantragt. „Im Grunde haben wir derzeit aufgrund von Fristen einen Aufschub bis 5. September“, verrät Lingemann. „Dennoch kann aber jederzeit der Bescheid ins Haus flattern, dass Rhonette ausreisen muss.“
In seiner Verzweiflung hat sich der 56-Jährige an den Integrationsbeauftragten der Staatsregierung, den CSU-Politiker Karl Straub, gewandt, und in einer E-Mail den Fall seiner Freundin und Lebenspartnerin geschildert. Bis auf die Wiederholung des bereits bekannten Sachstands sei aus dem Büro des Integrationsbeauftragten aber nichts zurückgekommen.
Gegenüber dem OVB betont Straub, dass ihn „regelmäßig Fälle, die aufenthaltsrechtliche Fragestellungen unterschiedlichster Art betreffen“, erreichen. Im Hinblick auf den aktuellen Fall weist er aber darauf hin, „dass es sich hier um bundesgesetzliche Regelungen handelt, auf die wir daher nur begrenzt Einfluss nehmen können.“ Dass dieser Fall eine Angelegenheit für die sogenannte Härtefallkommission sein könnte, glaubt der CSU-Politiker indes nicht. Straub: „Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus – ohne der Entscheidung der Härtefallkommission vorzugreifen – handelt es sich hier eher nicht um einen Fall für diese Kommission.“
Damoklesschwert
der Abschiebung
So schwebt derzeit tagein, tagaus das Damoklesschwert einer Abschiebung über Rhonette Jean Olivar. Ein Zustand, den Lingemann so schnell wie möglich beenden will. „Wir werden alles tun, um das zu verhindern“, sagt der Bad Feilnbacher, der ankündigt, „notfalls bis zum Verwaltungsgericht zu gehen“, denn: „Es ist einfach nicht richtig, dass meine liebe Frau, die sich hier integriert und beruflich für die Gesellschaft einsetzt, hier scheinbar nicht erwünscht ist.“