Gezerre um Flüchtlings-Unterkunft

von Redaktion

Der dritte Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft wurde abgelehnt. Damit könnten die Bauarbeiten an der Walter-Gessner-Straße jederzeit beginnen. Das Landratsamt Rosenheim gibt jetzt neue Details bekannt.

Feldkirchen-Westerham – Im Streit um die geplante staatliche Flüchtlingsunterkunft in Feldkirchen-Westerham hat sich etwas Neues ergeben. Wie die Gemeinde mitteilte, wurde ihr letzter Eilantrag gegen die Errichtung der Containeranlage in der Walter-Gessner-Straße vom Verwaltungsgericht München abgelehnt.

Nun stellt sich die Frage, wann die Bauarbeiten für die Unterkunft von bis zu 160 Flüchtlingen wiederaufgenommen werden. Schon damals war sich Bürgermeister Johannes Zistl sicher, „dass es an der Baustelle in Kürze weitergeht.“ Und wie das Landratsamt Rosenheim nun dem OVB mitteilt, soll der Rathauschef in diesem Punkt Recht behalten. „Die zeitliche Planung der Bautätigkeit liegt im Entscheidungsbereich des Eigentümers“, erklärt Pressesprecherin Simone Beigel. „Nach den uns vorliegenden Informationen hat dieser bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen.“

„Möglichst schnelle
Fertigstellung“

Wie lange die Bauarbeiten an der Walter-Gessner-Straße genau dauern werden, wisse man noch nicht. Doch eines ist laut Beigel klar: „Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs hoffen wir auf eine möglichst schnelle Fertigstellung.“

Das Landratsamt Rosenheim sei mit den derzeitigen Entwicklungen zufrieden. Nachdem der dritte Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham vom Gericht abgelehnt wurde, könne man nun endlich die gestoppten Bauarbeiten wieder aufnehmen. „Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München sieht sich das Staatliche Landratsamt in seiner Rechtsauffassung bestätigt“, sagt die Pressesprecherin.

Doch können der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Containeranlage errichtet werden soll, und das Landratsamt wirklich schon aufatmen? Und ist der Streit nun beendet? Noch lange nicht. Denn die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erklärte bereits vor einem Monat, dass noch zwei Verfahren ausstehen.

Zum einen steht das „Hauptsacheverfahren“ noch aus. Im Juli 2024 reichte die Kommune beim Verwaltungsgericht München erstmals Klage gegen die lange Nutzungszeit der Flüchtlingsunterkunft ein. Während hier die Beteiligten bis heute auf einen Verhandlungstermin warten, erteilte das Landratsamt Rosenheim allerdings schon damals recht zügig die Baugenehmigung. Die Bagger rollten an und die Gemeinde entschied sich für einen Eilantrag, um die Arbeiten zu stoppen. Im Dezember 2024 wurde der Antrag vom Gericht als zulässig erachtet, da die Baugenehmigung ein Verfahrensfehler enthielt.

Auf zwei Verfahren
wird noch gewartet

Damit wurden die Bauarbeiten gestoppt und blieben seitdem still. Das Landratsamt Rosenheim korrigierte den Fehler und erteilte wieder eine Baugenehmigung. Auch hier reichte die Gemeinde einen Eilantrag bei Gericht ein und auch hier bekamen sie Recht. Das Gericht war der Meinung, dass die Gemeinde in ihren Rechten verletzt wurde. Es wurde ein formeller Fehler festgestellt, da die konkrete Nutzungsdauer in der erteilten Baugenehmigung nicht eindeutig definiert war.

Die Gemeinde sagte damals: „Dadurch hätte die Planungshoheit der Gemeinde unter Umständen über die beantragte Nutzungsdauer hinaus eingeschränkt werden können.“

Erneut hob das Landratsamt Rosenheim die Baugenehmigung auf und erteilte am 7. Mai eine neue. Auch hier reichte die Kommune gegen den Neubau von drei Containergebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen, befristet auf zehn Jahre, einen Eilantrag sowie eine Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Bürgermeister Johannes Zistl erklärte diesen Schritt wie folgt: „Die Gemeinde hatte den Eilantrag gestellt, um zu erreichen, dass der Bau der Unterkunft zunächst nicht erfolgen kann – also die aufschiebende Wirkung unserer Klage gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim vom 7. Mai angeordnet wird.“

Weiterhin sagte der Rathauschef, dass die geplante Nutzung nicht auf eine „vorübergehende kurzfristige Notsituation beschränkt“ ist, sondern für zehn Jahre erfolgen sollte. „Damit hat das Vorhaben erhebliche städtebauliche Auswirkungen und greift tief in die Planungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde ein“, so Zistl.

Wichtig ist ihm zu betonen, dass die Gemeinde auf jeden Fall bereit sei, Geflüchtete aufzunehmen. So gehe es bei der Klage nur darum, dass die Unterkunft am Standort Walter-Gessner-Straße zu überdimensioniert sei.

Gemeinde sucht
nach Alternativen

Während die Gemeinde Feldkirchen-Westerham also weiterhin nach alternativen Lösungen sucht, um 160 Geflüchtete eventuell in kleineren Einheiten unterzubringen, freut sich das Landratsamt Rosenheim auf die bevorstehenden Bauarbeiten. Zu den zwei ausstehenden Verfahren sagt Simone Beigel: „Nach Rechtsauffassung des Landratsamts wurden die beiden Baugenehmigungen in Übereinstimmung mit geltendem Recht erlassen. Die abschließende Beurteilung obliegt dem zuständigen Gericht.“

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