Raubüberfall-Opfer litten Folterqualen

von Redaktion

Richter und Staatsanwalt sprachen von „unnötiger und außergewöhnlicher Brutalität“: 1995 standen drei Rumänen vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, zwei Überfälle in der Vagener Au begangen zu haben.

Bruckmühl/Traunstein – „Wegen schweren Diebstahls und schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung stehen seit gestern drei Rumänen vor Gericht“, meldete das Oberbayerische Volksblatt (OVB) in der Ausgabe vom 8. November 1995, „Die Angeklagten sollen im Februar und März letzten Jahres in zwei Wohnhäuser [in der Vagener Au] eingedrungen sein und den Hausbesitzer, dessen Sohn und seine Lebensgefährtin brutal misshandelt haben.“

„Außergewöhnliche
Brutalität“

Sie hätten den Bankkaufmann und seinen Sohn überwältigt, nachdem diese nach Hause gekommen waren. Seine Lebensgefährtin und die zweijährige Tochter seien da bereits in ihrer Gewalt gewesen. „Einer der Täter wollte die 31-Jährige vergewaltigen. Da sie sich jedoch heftig wehrte, ließ er von ihr ab“, so der Bericht weiter. „Um das Versteck des Tresors zu erfahren, schlugen die fünf Täter auf den Hausbesitzer ein und stießen seinen Kopf gegen den Betonboden.“ Am Ende seien sie mit 16000 Mark Bargeld und Schmuck abgezogen. Zuvor hätten sie bereits bei einem anderen Einbruch Beute im Wert von 85000 Mark gemacht. „Einem der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, mit zwei bislang unbekannten Komplizen eine 56-Jährige vor ihrem Haus überfallen zu haben. Die Frau wurde von den Tätern ins Gesicht geschlagen, mit heißem Wasser überschüttet und mit Stromstößen misshandelt.“ Sie habe davon zahlreiche Verletzungen davongetragen, die Täter seien mit 3000 Mark entkommen.

„Eine am Tatort gefundene Zigarette wurde auf Speichel hin untersucht. Die Analyse des gefundenen Speichels stimmt mit der Blutprobe von einem der Angeklagten überein“, konnte dann am 21. November vom fünften Verhandlungstag berichtet werden. „Die Häufigkeit dieser Merkmale ist 1:900000 Personen. Daraus lässt sich schließen, dass die Zigarette vermutlich von dem Angeklagten geraucht worden ist.“ Der 23-Jährige streite die Tat weiterhin ab. Der Prozess ziehe sich zäh hin, heißt es weiter. „Es kam im Laufe der Verhandlung zu Verzögerungen, da einige Zeugen nicht auffindbar sind oder nicht zum Gerichtstermin erschienen.“

Schließlich fiel das Urteil: „Sichtlich geschockt war der 23-jährige Rumäne nach dem Urteilsspruch“, heißt es am 24. November schließlich. „Elf Jahre Haft wegen schweren Diebstahls und schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen lautete das Urteil des vorsitzenden Richters Franz Bauer.“ Jedoch: „Im Fall der beiden Mitangeklagten reichten die vorhandenen Beweise nicht zu einem Schuldspruch.“ Der 23-Jährige sei 1994 aus der Justizvollzugsanstalt Straubing ausgebrochen und habe mit anderen, unbekannten Mittätern brutale Raubüberfälle begangen. Richter und Staatsanwaltschaft hätten von „unnötiger und außergewöhnlicher Brutalität“ gesprochen.

„Die beiden rumänischen Mitangeklagten wurden nur durch die Zeugenaussagen eines Rumänen belastet. Dieser hatte behauptet, der Haupttäter habe ihm im Gefängnis erzählt, wer seine Komplizen waren“, heißt es zu den Hintergründen ihres Freispruchs. „Da es sich bei dem Zeugen jedoch um einen vielfach vorbestraften Schwerverbrecher handelt und er in Rumänien auch schon in psychiatrischer Behandlung war, erschien er dem Gericht nicht hundertprozentig glaubwürdig. Weil sonst keine Beweise gegen die Angeklagten vorlagen, wurden sie freigesprochen. Die beiden bekommen Haftentschädigung. Sie waren seit Dezember 1994 in Untersuchungshaft.“

Blutige Flucht
nach einem Ausbruch

Einige Jahrzehnte zuvor hatte ein anderer Ausbrecher für Aufregung gesorgt: Vor 70 Jahren, im Sommer 1954, verfolgte die Region zunächst die blutige Flucht und dann die Verhaftung und Verurteilung vor Gericht von Stefan L.. Er hatte zuvor als Teil einer Einbrecherbande die Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn unsicher gemacht.

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