Bad Feilnbach – Wenn Rhonette Jean Olivar (33) oder ihr Lebensgefährte Frank Lingemann (56) aus Bad Feilnbach zum Briefkasten gehen, ist eine konkrete Angst ständiger Begleiter: Liegt darin vielleicht ein Brief des Landratsamtes Rosenheim mit schlechten Nachrichten? Denn der jungen Frau, 1992 auf den Philippinen geboren, droht die Abschiebung. Und das, obwohl das Paar in wenigen Monaten heiraten will. „Das ist natürlich eine extrem belastende Situation“, sagt Frank Lingemann.
Pflegehelferin
in Bad Feilnbach
Im November 2022 hatte Lingemann die heute 33-Jährige kennengelernt. Aus einer Bekanntschaft entwickelte sich bei mehreren Reisen Lingemanns in den ostasiatischen Inselstaats eine Liebesbeziehung, die darin gipfelte, dass Rhonette Jean Olivar 2024 beschloss, mit einer zwölfmonatigen Aufenthaltserlaubnis für einen Intensivsprachkurs nach Deutschland zu ihrem Freund zu ziehen. Seit gut einem Jahr lebt das Paar nun gemeinsam in Bad Feilnbach. Dort pflegt es gemeinsam unter anderem auch die betagten Eltern des 56-Jährigen.
Ihr Sprachzertifikat B1 hat die Philippina mittlerweile mit der Note 2 abgeschlossen, verdient als Pflegehelferin in der Reha-Klinik Medical-Park Blumenhof in Bad Feilnbach ihr eigenes Geld. Doch da die Aufenthaltserlaubnis, die letztlich nur für den Sprachkurs gegolten hatte, abgelaufen ist, hat das Landratsamt Rosenheim der 33-Jährigen die Abschiebung angedroht.
Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bleiben bislang erfolglos. Auch die Ankündigung Lingemanns, direkt nach der Scheidung von seiner derzeitigen Frau die Philippina heiraten zu wollen, spielt für die Behörde scheinbar keine Rolle.
Im Zuge der Berichterstattung auf den OVB24-Portalen sowie in den OVB-Heimatzeitungen ist unter den Lesern nun eine kontroverse Diskussion über das Ausländerrecht und den Spielraum, den Behörden haben oder haben sollten, entstanden. So kann ein Leser, der den Rosenheim24-Artikel kommentierte, den Standpunkt des Landratsamtes Rosenheim durchaus nachvollziehen. „Es scheint doch wirklich so zu sein, dass es für eine Aufenthaltserlaubnis keinen Grund gibt“, findet der Leser. „Eine Tätigkeit als Pflegehelferin oder Beziehungen zu einem Deutschen oder Pflege dessen Eltern sind wirklich alles keine Gründe.“
Auch ein weiterer Leser findet, dass man „die Dinge fair betrachten“ sollte und führt an, dass ein Deutscher, der beispielsweise auf den Philippinen oder in Thailand keine gültige Aufenthaltsgrundlage habe, „schneller vor die Tür gesetzt wird, als er denkt“. Derartige Fälle würden „oft vermischt und emotional aufgeladen diskutiert“, so der Leser, der abschließend betont: „Es geht hier schlicht um Rechtsgrundlagen, wie in jedem anderen Land auch.“
Ein Großteil der Leser bezweifelt zwar nicht, dass sich der Staat an Rechtsgrundlagen zu halten habe, fordert aber bei derartigen Fällen einen größeren Spielraum für die Entscheider. „Unbegreiflich“, kommentiert ein Rosenheim24-Leser die drohende Abschiebung der Philippina. „Dachte, das fällt nun wirklich unter den Begriff ,Fachkräftemangel‘“. Er würde „zumindest so viel Augenmaß beweisen, dass ich das erst mal abwarte und verlängere“, führt der Leser in Hinblick auf die Aufenthaltserlaubnis sowie die geplante Hochzeit weiter aus: „Die zu pflegenden Menschen werden es ihr danken.“
Ein weiterer Leser macht seinem Unverständnis über das Vorgehen der Behörden in den Kommentarspalten ebenfalls deutlich Luft. „Ohne Worte! Eine Person, die Deutsch spricht! Die arbeitet! Sich selber finanziert! Sich hier wohlfühlt und integriert ist, wird abgeschoben. Da langst Dir echt ans Hirn“, findet der Leser und ergänzt: „Hauptsache Straftäter, Familien-Clans bleiben da. Super.“
Auf den OVB24-Facebook-Kanälen ein ähnliches Bild: „Wieso das denn?“, kann eine Nutzerin die Abschiebe-Androhung des Landratsamtes nicht nachvollziehen. „Sie sorgt für ihren eigenen Unterhalt. Wo liegt das Problem?“ Eine weitere Facebook-Nutzerin kann „unsere Politik nicht verstehen“: „Die nicht arbeiten wollen und Verbrechen begehen, dürfen da bleiben und die sich anpassen, arbeiten wollen und Deutsch lernen, müssen gehen!“, echauffiert sich die Userin. Eine weitere Facebook-Nutzerin schreibt: „So eine riesen Sauerei, die sollten die richtigen abschieben. Hoffe sehr für das Paar, dass alles gut wird.“
Gegenüber dem OVB hat sich jetzt auch die Bundestagsabgeordnete und Innenstaatssekretärin, Daniela Ludwig (CSU) aus Kolbermoor, zum Vorgang rund um die junge Philippina geäußert. „Das Aufenthaltsgesetz ist gerade im Bereich der Erwerbsmigration modern und vielseitig ausgestaltet“, kommentiert Ludwig den Fall der Bad Feilnbacher Pflegehelferin. „Es eröffnet ein breites Spektrum an Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte, Auszubildende, Studierende sowie für unternehmerische Tätigkeiten und trägt damit den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung.“ Zugleich sehe das Aufenthaltsrecht auch im Bereich des Familiennachzugs unterschiedliche Konstellationen vor, „um ein gemeinsames Familienleben zu ermöglichen“.
Forderung nach
mehr „Augenmaß“
Dem Eindruck einiger Leser, dass im Gegenzug kriminelle Migranten nicht abgeschoben würden, widerspricht die Parlamentarische Staatssekretärin hingegen. „So gäbe es „weitreichende Möglichkeiten, Straftäter auszuweisen“, sagt die Kolbermoorerin, was „jüngst mittels verschiedener Gesetzesänderungen noch verschärft worden ist“. Für die Ausführung der Gesetze seien „grundsätzlich die Länder zuständig“. Zum „spezifischen Fall“ der 33-jährigen Bad Feilnbacherin können sie persönlich „keine abschließende Stellungnahme“ abgeben, so die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, die aber in Hinblick auf das Vorgehen des Landratsamtes Rosenheim ergänzte: „Ich habe auch keinen konkreten Grund zur Annahme, dass die Ausländerbehörde im Landratsamt Rosenheim nicht umfassend berät und alle Möglichkeiten ausschöpft, um eine Fortsetzung des Aufenthalts von Rhonette Jean Olivar in Bad Feilnbach bis zur beabsichtigten Eheschließung zu ermöglichen.“