Bad Aibling – Dass die Stadt Bad Aibling in ihrer äußerst angespannten Finanzlage dringend sparen muss, ist nicht erst durch die jüngsten Haushaltsbeschlüsse offensichtlich geworden. Da das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde längst mit kritischen Augen auf die Kurstadt blickt, muss die Kommune im Rahmen eines Konsolidierungskonzepts konkrete Vorschläge für Einsparmöglichkeiten erarbeiten. Doch treffen diese Einsparungen nun auch ältere und gesundheitlich eingeschränkte Bürger? Wie jedes Jahr musste der Aiblinger Sozialausschuss kürzlich erneut eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, ob das Behinderten- und Seniorentaxi ab September weiterhin angeboten wird.
Die freiwillige Leistung kostete die Stadt bislang über 70000 Euro im Jahr und ermöglichte es Aiblinger Bürgern ab dem 70. Lebensjahr sowie Schwerbehinderten, gegen Vorlage des Ausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (und den Merkzeichen G (gehbehindert) oder/und aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder/und H (hilflos) oder/und Bl (blind)) das Seniorentaxi vergünstigt benutzen. Dies war mehrmals im Monat mit einem Eigenanteil des Fahrpreises von vier Euro möglich. Doch kann sich das die Stadt noch leisten?
Die gute Nachricht: Das Angebot bleibt auch in diesem Jahr grundsätzlich bestehen, wie der Aiblinger Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschloss. Allerdings wurden die Kriterien zur Nutzung des Behinderten- und Seniorentaxis (gültig seit 1. September) angepasst. Zwar bleibt die Gruppe der möglicherweise Berechtigten gleich. Allerdings erhöht sich für die Fahrgäste der Eigenanteil pro Fahrt auf fünf Euro.
Zudem, was die gravierendste Änderung darstellt, müssen die Betroffenen, die das vergünstigte Taxi nutzen wollen, eine Bedürftigkeit nachweisen können (also etwa Bezieher von Sozialhilfe oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sein). Möglich sind unter diesen Voraussetzungen zehn Fahrten im Monat.
„Pistole auf
die Brust gesetzt“
Gegenüber dem OVB erklärte Dieter Bräunlich, Seniorenbeauftragter der Stadt Bad Aibling, den seitdem etliche Anrufe von besorgten Bürgern erreichen, dass auch er mit dieser Situation keineswegs glücklich sei. „Zuvor mussten die Fahrgäste die Bedürftigkeit nicht nachweisen, jetzt schon.“ Dies könnte seiner Einschätzung nach zur Folge haben, dass die Nutzung des Taxi-Angebotes um rund zwei Drittel zurückgeht. An der „moderaten“ Anpassung des Eigenanteils auf fünf Euro liege ein zu erwartender Rückgang indes nicht, so Bräunlich. „Das ist im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch recht günstig.“
Bräunlich betont, dass die finanziell „bittere Situation“ der Stadt Folgen für alle Bereiche hat. „Das Landratsamt hat uns die Pistole auf die Brust gesetzt.“ Deshalb müsse die Stadt nun auch beim Behinderten- und Seniorentaxi Anpassungen vornehmen. Schließlich handele es sich auch hierbei um eine freiwillige Leistung.
„Ich finde das auch nicht gut und das tut natürlich weh“, sagt der Referent für Senioren. Allerdings komme man in der aktuell angespannten Finanzlage nicht an entsprechenden Einsparungen vorbei, weshalb alle Parteien im Sozialausschuss der Kürzung zugestimmt haben.
Wichtig, wie die Stadt auf ihrer Homepage erklärt: Die betroffenen Fahrgäste müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Ein Fahrtwunsch sollte rechtzeitig, spätestens einen Tag vorher, unter der Telefonnummer der Taxizentrale (1660) angemeldet werden. Der Berechtigungsschein kann beim Sozialamt der Stadt beantragt werden.
Eigener Anspruch
sollte geprüft werden
Auch hier rät Bräunlich verärgerten Bürgern, gründlich prüfen zu lassen, ob nicht womöglich doch eine nachweisbare Bedürftigkeit vorliegt, von der man bisher nicht ausgegangen war. Darüber hinaus will die Stadt die kommenden Monate genau beobachten und bis Anfang des kommenden Jahres prüfen, inwiefern das Angebot unter den neuen Voraussetzungen überhaupt angenommen wird. „Vielleicht sind dann ja eventuell noch Erweiterungen oder Nachjustierungen des Angebotes möglich, solange man innerhalb des städtischen Etats von 50000 Euro bleibt“, so Bräunlich.