Tuntenhausen – Über die Bauleitplanung im Ortsteil Schmidhausen beriet der Gemeinderat von Tuntenhausen in seiner jüngsten Sitzung. Einen bereits im Jahre 2018 behandelten Antrag lehnte das Gremium dabei abermals ab.
Der zu behandelnde Antrag sieht die erneute Prüfung des Erlasses einer Einbeziehungssatzung in den Innenbereich für ein Grundstück am südlichen Ortsrand von Schmidhausen vor. Das Grundstück grenzt dabei unmittelbar an das Geltungsgebiet der bestehenden Einbeziehungssatzung „Schmidhausen Süd“ an.
Die Antragsteller führen nun nach einer juristischen Einschätzung unter anderem an, dass das Grundstück aufgrund der ortsüblichen Nachbarschaftsbebauung, der topografischen Einbindung und der gesicherten Erschließung die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung erfülle. Die Verwaltung sieht das jedoch gänzlich anders: Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist sowohl im rechtskräftigen alten als auch im neuen Flächennutzungsplan, der erst kürzlich verabschiedet wurde, als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Bürgermeister Georg Weigl fasste die Knackpunkte noch einmal zusammen: Mit der ausführlichen Behandlung des neuen Flächennutzungsplanes hat der Gemeinderat jüngst ein Siedlungsleitbild beschlossen, das die Hauptorte Tuntenhausen und Ostermünchen sowie die Nebenorte Beyharting, Schönau und Hohenthann als zentrale Entwicklungsstandorte definiert. In den weiteren 18 Dörfern, darunter gehört auch Schmidhausen, sollen gezielt Innenentwicklungspotenziale genutzt werden. „Wir wollen hier einer Zersiedelung entgegenwirken“, betonte der Bürgermeister.
Wie die Verwaltung weiter ausführte, dürfen nach dem Baugesetzbuch Ergänzungssatzungen nur für Grundstücke erlassen werde, die nach der planerischen Grundkonzeption der Gemeinde dem Innenbereich zugeordnet werden können. Weigl resümierte: Unter Berücksichtigung aller Aspekte spricht die bauliche und topografische Struktur gegen eine Einfügung. Zudem steht der Antrag nicht im Einklang mit dem Siedlungsleitbild der Gemeinde, weshalb die Verwaltung den Erlass einer Ergänzungssatzung ablehnt.
Ohne größere Diskussion lehnte auch der Gemeinderat einstimmig den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung zur Einbeziehung eines Grundstücks in Schmidhausen in den Innenbereich ab. „Wir können hier einfach nicht aus“, ergänzte Bürgermeister Georg Weigl nach der Abstimmung. ws