Tuntenhausen – Die „Bio Energie Schönau GmbH“ plant im Ortsgebiet von Schönau den Aufbau eines Nahwärmenetzes. Für die Verlegung der Leitungsgräben in den gemeindlichen Ortsstraßen ist ein Gestattungsvertrag mit der Gemeinde notwendig, der in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates behandelt wurde.
Bürgermeister Georg Weigl betonte zu Beginn der Diskussion, dass das Vorhaben „letztlich einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Wärmeversorgung in der Gemeinde leistet“. Verlegt werden sollen private Nah- beziehungsweise Fernwärmeleitungen samt Steuerkabeln in einem großen Teil der Ortsstraßen.
„Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Wiederherstellung der Leitungsgräben und Straßenoberflächen sowie zur dauerhaften Nutzung der öffentlichen Flächen werden wir einen Gestattungsvertrag schließen“, erklärte Weigl. Der Bürgermeister wies ferner darauf hin, dass die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit hätte, für die Nutzung der Straßen ein Nutzungsentgelt zu verlangen: als Einmalbetrag oder als sogenannte Konzessionsabgabe über die verkaufte Wärmemenge. „Wir reden immer über alternative Energien, deshalb sollten wir kein Entgelt verlangen“, betonte Weigl. Auch die Verwaltung folgt dieser Linie, schlägt aber dennoch eine geringe einmalige Nutzungsgebühr vor. Vorgesehen sind drei Euro pro laufendem Meter Wärmeleitung. Begründet wird dies mit dem erhöhten Aufwand bei künftigen Unterhalts- und Verlegearbeiten im Straßengrund. Eine laufende Konzessionsabgabe wird nicht empfohlen.
Froh, dass jemand Initiative ergreift
In der anschließenden Diskussion waren die meisten Gemeinderäte auf der Seite der Verwaltung. Viele zeigten sich froh darüber, dass jemand die Initiative für so ein Vorhaben ergreift. Mit überwältigender Mehrheit – es gab nur eine Gegenstimme – stimmte der Rat dann dem Vertragsschluss und der Berechnung des einmaligen Benutzungsentgeltes in Höhe von drei Euro pro laufendem Meter zu.