Spielplatzsatzung beschlossen

von Redaktion

Tuntenhausener Gemeinderat will Pflicht beibehalten

Tuntenhausen – Es soll ein Schritt zum Bürokratieabbau sein: Mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung wird die bisherige landesrechtliche geregelte Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen zum 1. Oktober aufgehoben. Jetzt können die Kommunen selbst entscheiden, ob und welche Spielplätze sie vorschreiben wollen. Die Spielplatzpflicht besteht nur noch, wenn Gemeinden dies ausdrücklich per Satzung regeln.

Um den nahtlosen Fortbestand der Pflicht zur Errichtung von Spielplätzen bei größeren Wohnbauprojekten im Gemeindegebiet sicherzustellen, ist der Erlass einer eigenen Spielplatzsatzung erforderlich. Tuntenhausen will dies angehen, weshalb der Erlass einer Spielplatzsatzung auf der Agenda der jüngsten Gemeinderatssitzung stand.

Die Verwaltung hatte dazu einen Entwurf ausgearbeitet, der sich am vom Bayerischen Gemeindetag bereitgestellten Mustersatzungstext orientiert und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abgestimmt wurde.

Wesentliche Punkte in der Satzung sind: Verpflichtung bei Neubauten mit mehr als fünf Wohneinheiten, Fläche 1,5 Quadratmeter je 25 Quadratmeter Wohnfläche – Spielplatzfläche jedoch mindestens 50 Quadratmeter. Hinzu kommt die Ausstattung mit Spielgeräten, Sitzgelegenheiten, Sandflächen sowie eine Beschattung und eine möglichst verkehrsabgewandte Lage.

Bürgermeister Georg Weigl ergänzte noch, dass es aber keine Verpflichtung für Gebäude gibt, die ausschließlich dem Wohnen von Senioren oder Studenten dienen. „Bisher haben nur wenige Kommunen eine eigene Satzung erlassen“, erklärte Weigl. „Wir sollten diesen Schritt jetzt aber gehen, um künftig eine klare und rechtssichere Grundlage zu haben.“ Dem schlossen sich die Gemeinderäte an und beschlossen mehrheitlich (zwei Gegenstimmen) die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und ab 1. Oktober in Kraft zu setzen.

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