Kematen – Kematen ist ein kleiner idyllischer Ort in der Gemeinde Bad Feilnbach, in dem Bürger ihre Traditionen und Bräuche pflegen. Beliebter Treffpunkt von Einheimischen und Vereinen sowie zahlreichen Gästen weit über die Gemeindegrenzen hinaus ist sein „vorerst“ einziges Gasthaus Weingast. Jedoch sorgt die Planung eines Veranstaltungszentrums der „Haus Wieland GmbH“ an der alten Mosterei, zwischen Staatsstraße und dem kleinen Ort Kematen gelegen, unter den Einwohnern für Unruhe und Verunsicherung. Seit einiger Zeit hat sich eine Initiative besorgter Bürger gegen das Vorhaben eines „Event-Stadls“ formiert. Doch soll es das wirklich werden?
Veranstaltungen
nur kleiner Teilbereich
„Die wiederholte Bezeichnung als ‚Event-Stadl‘ ist irreführend – tatsächlich handelt es sich um die behutsame Sanierung der alten Mosterei mit einem vielfältigen, langfristig angelegten Gesamtkonzept, in dem Veranstaltungen lediglich einen kleinen Teilbereich darstellen“, erklärt hierzu Eigentümerin Stephanie Vogl von der Haus Wieland GmbH gegenüber dem OVB. „Tatsächlich wurde die Gesellschaft bereits vor vielen Jahren von uns gegründet, um ein Nahwärmenetz für die umliegenden Nachbarn aufzubauen“, so Vogl. Dieses Vorhaben war im Außenbereich ohne Privilegierung nicht genehmigungsfähig. Der geplante Umbau der alten Mosterei sei ein eigenständiges Projekt, das mit der ursprünglichen Zielsetzung der Gesellschaft nichts zu tun hat, betont sie.
Doch die besorgten Bürger befürchten durch die Location für Veranstaltungen, zu denen bis zu 150 Personen kommen könnten und wo es möglicherweise täglichen Betrieb von 10 Uhr morgens bis 3 Uhr nachts gibt, Einschränkungen in der Lebensqualität, verbunden mit einer Überforderung der Infrastruktur. Bei größeren Veranstaltungen und Gästeaufkommen, insbesondere an der beliebten Traditionsgaststätte unterm Eckersberg, sei der kleine Ort mit größerem Verkehrsaufkommen und Parkplatznot konfrontiert. Durch eine weitere Veranstaltungsstätte seien Mehrbelastungen infolge Lärm- und Lichtemissionen in einem Wohngebiet mit angrenzender intakter Natur nicht auszuschließen.
Doch auch hier sei die Sorge laut Vogl unberechtigt. Die genannte Zahl von 150 Personen stamme ausschließlich aus „WorstCase-Berechnungen“ für Parkplätze und Schallschutz. „Geplant sind von uns deutlich weniger Teilnehmer je Veranstaltung, sodass die genehmigungsrelevanten Gutachten entsprechende Sicherheitsreserven enthalten.“ Bei den Punkten Stellplatzanzahl und Schallschutzgutachten seien alle Vorgaben eingehalten worden. Da auch sämtliche Außenbeleuchtungen sowie Werbeflächen genehmigt werden müssen, wurden ebenso Lichtimmissionen geprüft, sagt Vogl.
Doch besorgte Bürger und Anlieger fordern, dass alle Gesichtspunkte von öffentlicher und behördlicher Seite nochmals hinterfragt werden sollen. Vor gut zehn Jahren standen zwar laut Initiative Planungen für eine Hackschnitzelheizung zur Deckung des Heizungsbedarfs mittels Fernwärme im Raum. Über die Jahre hinweg sei allerdings der Planungsstand für ein Veranstaltungszentrum seitens des Bauträgers erweitert worden, ohne die Anlieger zu informieren. Was laut der Haus Wieland GmbH jedoch nicht der Wahrheit entspreche.
Ordnungsgemäße
Information erfolgt
Demnach sei der Planungsstand für das Bauvorhaben über die Jahre hinweg in enger Abstimmung mit dem Landratsamt, dem zuständigen Kreisbaumeister sowie einem regionalen Architekten entwickelt worden. Bereits 2018 habe es hierzu einen Beschluss und 2019 einen genehmigten Vorbescheid gegeben.
In der 49. öffentlichen Sitzung am 18. November 2024 befasste sich der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Bad Feilnbach mit dem Bauantrag zur Sanierung einer alten Mosterei zu einem „Coworking Space mit Konferenzräumen für das Coworking“ und verwies dabei auf den Beschluss vom 12. November 2018 sowie einen genehmigten Vorbescheid vom 12. Dezember 2019. Im September 2022 hatten betroffene Nachbarn ein Schreiben einschließlich Listen mit 54 Unterschriften gegen das Bauvorhaben in der Gemeinde eingereicht, die ans Landratsamt Rosenheim weitergeleitet wurden.
Eine zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung vorgelegte Betriebsbeschreibung wertete die Verwaltung der Gemeinde Bad Feilnbach aus ihrer Sicht als unzureichend. Der Beschluss wurde vom Gremium des Bau- und Umweltausschusses in der 49. Sitzung mit 10:0 Stimmen abgelehnt. Die gemeindliche Verwaltung erwartete daraufhin eine erneute Beteiligung vom Landratsamt zum Bauantrag mit nachfolgendem Antrag zur Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss.
Laut Stephanie Vogl erfolgte die damalige 10:0-Abstimmung im Gemeinderat zu einem Zeitpunkt, als der Kommune noch nicht alle relevanten Unterlagen vorlagen. „Diese wurden inzwischen vollständig ergänzt, sodass der aktuelle Planungsstand nun vollständig und prüffähig ist“, erklären die Eigentümer. Auch seien alle rechtlich relevanten Nachbarn über das Bauvorhaben informiert und ihre Unterschriften eingeholt worden. „Einzelne Unterzeichner haben ihre Unterschrift später zwar zurückgezogen, was jedoch nichts daran ändert, dass eine ordnungsgemäße Information erfolgt ist.“
In einem Schreiben vom 24. November 2024 legten Anlieger und Nachbarn, die sich in ihren Rechten übergangen fühlen, schriftlichen Widerspruch gegen einen erneuten Bauantrag zur Umsetzung eines Gastronomiekonzepts der „Haus Wieland GmbH“ in der Gemeinde Bad Feilnbach ein. Die Initiative „Gegen Event-Stadl in Kematen“ hätte, betreffend ihrer geschützten Rechte, vollständig und umfänglich über den Umfang des Vorhabens informiert werden müssen, was der ursprüngliche Bauantrag nicht ordnungsgemäß gewährleistete. Demnach hätten sich die damals gesammelten Unterschriften ausschließlich auf Planungen einer Hackschnitzelanlage, jedoch ohne Thematisierung einer Eventlocation oder Gastronomienutzung, bezogen.
Hierzu erklären die Eigentümer, dass diese gesammelten Unterschriften im Zusammenhang mit den ursprünglichen Planungen einer Hackschnitzelanlage standen. „Diese war im Außenbereich ohne Privilegierung nicht genehmigungsfähig. Der heutige Umbau der alten Mosterei ist ein eigenständiges Projekt und hat mit diesen früheren Planungen nichts zu tun.“
Bis dato fehlen im neuen Bauantrag klare Angaben über die Größe geplanter Veranstaltungen und deren Öffnungszeiten, die bis spät in die Nacht befürchtet werden. Neben Beeinträchtigungen durch Emissionen und Verkehrssituation wurde im Schreiben auf naturschutzrechtliche Bedenken hingewiesen. Der geplante Parkplatz liege in einem Streuobst- und Wiesengebiet und angrenzenden Biotop, zum Schaden von Fauna und Flora.
Parkfläche in
artenarmem Grünland
Auch hier widerspricht Vogl, die geplante Parkplatzfläche befinde sich nicht in einer Streuobstwiese oder extensiv genutzten Wiese, „sondern ausschließlich in artenarmem Grünland“. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werde zudem ein Abstand zur aktuellen Biotopgrenze eingehalten. Zusätzlich werden Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage einer weiteren Streuobstwiese und extensiv genutzter Wiesenflächen umgesetzt.