Feldkirchen-Westerham – Vor gut sieben Monaten teilte die Gemeinde Feldkirchen-Westerham mit, dass die Bestattungsgebühren deutlich steigen werden. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand der Punkt „Anpassung der Friedhofsgebührensatzung“ nun erneut auf der Tagesordnung.
„Der eine oder andere wird sich vielleicht wundern, warum die Friedhofsgebührensatzung ein zweites Mal behandelt wird“, sagt Bürgermeister Johannes Zistl (OLV). „Beim letzten Mal wurden die Bestattungsgebühren angepasst, jetzt geht es um die Grabnutzungsgebühren.“
Alle vier Jahre
wird neu kalkuliert
Der Rathauschef stellte klar, dass die damalige Erhöhung der Bestattungsgebühren vom zuständigen Bestattungsunternehmen Schmid, das die Bestattungsdienstleistungen auf dem Friedhof übernimmt, so angeboten wurde. Dieses Unternehmen war damals auch das einzige, das 2019 bei der Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen ein Angebot abgegeben hatte. Damit konnte die Verwaltung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen die Preiserhöhung nichts unternehmen.
Dass jetzt auch die Grabnutzungsgebühren steigen, sei ebenfalls einfach erklärt. „Diese müssen alle vier Jahre neu kalkuliert werden“, sagt Johannes Zistl. Das sei sogar zwingend erforderlich, da es sich beim „gemeindlichen Friedhof um eine kostendeckende Einrichtung handelt“. Deshalb käme es in diesem Jahr ausnahmsweise zu gleich zwei Satzungsänderungen bei den Friedhofsgebühren.
Doch wie sehr verändern sich nun die Grabgebühren? Die Neukalkulation hat ergeben, dass es in allen Bereichen zu einer Preissteigerung kommt. Die Grabnutzungsgebühren pro Jahr würden wie folgt aussehen: Ein Einzelgrab steigt von 142 Euro auf 157,61 Euro. Ein Kindergrab wird zukünftig 136,59 Euro kosten, anstelle der derzeitigen 118 Euro. Die Gebühren für ein Doppelgrab pro Jahr liegen bei 315,21 Euro (vorher 283 Euro) und die für ein teilanonymes Gräberfeld bei 73,55 Euro (vorher 66 Euro).
Ebenfalls steigen die Gebühren für Urnengräber. Waren es sonst immer 118 Euro im Jahr, müssen für ein Urnenerdgrab zukünftig 13,34 Euro mehr gezahlt werden. Bei einer Urnengrabstelle im Kiefernhain müssen bald 144,47 Euro bezahlt werden, anstelle der 130 Euro. Entscheidet man sich für eine Urnengrabstelle im Grabfach, liegt der Preis zukünftig bei 113,28 Euro pro Jahr (bisher 102 Euro). Eine zusätzliche Urne im Erdgrab wird von 47 Euro um 5,54 Euro teurer.
„Was bei der Kalkulation auch berücksichtigt wurde, ist, dass wir vor einigen Jahren 30 Prozent des gemeindlichen Friedhofs als Parkfläche festgelegt haben, und das bleibt auch bei der neuen Berechnung so“, betont der Rathauschef. Anmerkungen von den Gemeinderäten gab es zu dieser Tagesordnung keine. Sie stimmten der Anpassung der Grabnutzungsgebühren mit 20:0 zu.