Bad Aibling – Rund sechs Monate ist es nun her, dass Mitarbeiter des Veterinäramtes am 9. April in einem Bad Aiblinger Stall neun tote Rinder – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden – entdeckt hatten. Der Hinweis war damals aus der Bevölkerung gekommen. Der dramatische Fall sorgte in und um die Kurstadt für große Bestürzung. Das Landratsamt Rosenheim teilte kurz darauf gegenüber dem OVB mit, dass der betroffene Betrieb davor zuletzt im August 2022 vom Veterinäramt überprüft worden war, wobei damals keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden seien.
Seit der Tragödie im April laufen nun Ermittlungen gegen den jungen Landwirt (Geburtsjahr 1993) – wegen des Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen. Doch wie weit sind die Ermittlungen mittlerweile fortgeschritten?
Schon kurz nach Bekanntwerden des Aiblinger Tierdramas erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze von der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass im eingeleiteten Ermittlungsverfahren alle belastenden und entlastenden Umstände ermittelt würden. Insbesondere müsse der Sachverhalt durch eine veterinärmedizinische Begutachtung umfassend aufgeklärt werden. Denn unklar war bisher etwa, wie lange die Tiere auf dem Aiblinger Hof bereits tot waren.
In den darauffolgenden Monaten erklärte die Staatsanwaltschaft immer wieder, dass es wohl noch einige Zeit in Anspruch nimmt, bis es in dem Ermittlungsverfahren neue Erkenntnisse geben werde. Und daran hat sich auch im Oktober, ein halbes Jahr nach dem dramatischen Fund, nichts geändert. Auch jetzt erklärt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze auf Nachfrage, dass es bislang nichts Neues zu vermelden gebe. Einer der Knackpunkte bleibt weiterhin die sogenannte tierpathologische Untersuchung.
„Der zuständige Staatsanwalt hat mir mitgeteilt, dass das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten noch nicht eingegangen ist“, sagt Vietze. Während zuletzt nicht vor Oktober damit gerechnet wurde, gehe man mittlerweile von einem Eingang der Dokumente bis Ende November aus. „Anschließend sind möglicherweise weitere Ermittlungen erforderlich“, erklärt der Oberstaatsanwalt.
„Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt auf Grundlage von eingesandten Tierkadavern und Gewebe- oder Organproben ein tierpathologisches Gutachten“, erklärte zuletzt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, in Absprache mit dem Veterinäramt. Dieses Gutachten, so Gaßner-Nickl, enthält in der Regel eine Beschreibung der untersuchten Proben, die Ergebnisse von mikroskopischen Untersuchungen sowie eine Diagnose und Erklärungen zu möglichen Todesursachen.
Immens wichtige Informationen also, die die Ermittlung entscheidend weiterbringen könnten. „Das Veterinäramt Rosenheim fertigt dann eine fachliche Stellungnahme zu den auf einem Betrieb vorgefundenen tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Sachverhalten, unter Berücksichtigung des oben genannten tierpathologischen Gutachtens“, erläuterte die Behördensprecherin. Und genau darauf wartet die Staatsanwaltschaft noch immer.
Warum die Ergebnisse eine „längere Bearbeitungsdauer“ in Anspruch nehmen, erklärte Gaßner-Nickl im Juni mit der „Vielzahl der zu berücksichtigenden Sachverhalte“, von denen auszugehen ist. Und so lassen Antworten auf die Frage, ob und wie eine Anklage gegen den Landwirt erhoben wird, weiterhin auf sich warten. Klar ist indes jedoch, dass sich der beschuldigte Aiblinger Landwirt derzeit nicht in Untersuchungshaft befindet. Oberstaatsanwalt Dr. Vietze: „Es besteht kein Haftgrund.“