Bad Aibling – Wer Wohngebäude baut, war bislang ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, hierzu auch einen privaten Spielplatz zu errichten. Hierfür hatte die Stadt Bad Aibling 2023 eine Satzung erlassen. Im Zuge einer Änderung der Bayerischen Bauordnung entfällt nun seit Oktober 2025 jedoch die Pflicht zur Errichtung eines Spielplatzes. Die Kurstadt stand deshalb vor der Entscheidung, ob hier weiterhin trotzdem eine Pflicht mittels eigener neuer Satzung gelten soll oder nicht.
Wie groß muss
der Spielplatz sein?
Während der jüngsten Stadtratssitzung sprach Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) von einem „eigentlich recht neuen Instrument“, das man nun nach nur zwei Jahren schon wieder erneuern müsste. Er und die Verwaltung sprachen sich jedenfalls klar dafür aus. Konkret sieht die aktualisierte Satzung vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten im Stadtgebiet Bad Aibling ein Spielplatz herzustellen, auszustatten und zu unterhalten ist. Jener Spielplatz soll bestimmten Anforderungen entsprechen und etwa sonnenbegünstigt oder windgeschützt sowie von Verkehrsflächen oder Müllanlagen abgeschirmt errichtet werden. Auch die Ausstattung, etwa was Spielgeräte angeht, ist vorgeschrieben.
Die Fläche des Spielplatzes muss grundsätzlich mindestens 50 Quadratmeter groß sein und wird anhand der Wohnfläche berechnet (je 25 Quadratmeter Wohnfläche 1,5 Quadratmeter). In bestimmten Fällen besteht auch die Möglichkeit, auf die Errichtung eines Spielplatzes zu verzichten und stattdessen der Stadt einen sogenannten Ablösebetrag zu bezahlen, den diese dann wiederum zur Herstellung oder Unterhaltung öffentlicher Spielplätze verwendet.
Martina Thalmayr (Grüne) sprach sich für eine Spielplatzsatzung aus und warb zugleich dafür, die Fläche, sollte der Spielplatz nach einem Generationenwechsel im entsprechenden Wohngebäude irgendwann nicht mehr gebraucht werden, als „Begegnungsfläche“ zu erhalten. „Sodass sich der Spielplatz altersgerecht anpassen könnte“, so Thalmayr. Eine „Weiterentwicklung“ des Spielplatzes je nach Alter der Zielgruppe sei laut Verwaltung jedoch schwierig, da die Satzung eine geeignete Nutzung für Kinder bis 14 Jahre vorsieht. Darin sah Stadtrat Richard Lechner (SPD) indes kein Problem. „Der Spielplatz entwickelt sich automatisch zur Begegnungsfläche. Ich sehe sehr oft auf Spielplätzen Jugendliche und Erwachsene sitzen.“ Lechner fand es grundsätzlich gut, „dass bei unserer modernen Bebauung, bei der so viel zugepflastert wird, die Kinder wenigstens ein paar Meter zum Spielen bekommen“. Deshalb will der SPD-Rat auch nicht an der Satzung rütteln.
Ganz anders sah es Andreas Winhart (AfD). „Nach zwei Jahren Spielplatzsatzung ist das Ergebnis nicht so überzeugend.“ Man regle hier „Sachen ohne Bewandtnis“. Dies bestätige auch die Tatsache, dass die Stadt aufgrund fehlender Befugnis die Umsetzung auf den Grundstücken gar nicht kontrollieren kann, was nur dem Landratsamt obliegt. „Wir führen also eine Satzung ein, die völlig wirkungslos ist, das können wir uns sparen“, so Winhart.
Klares Votum
im Stadtrat
„Man muss ja nicht vom schlechtesten Fall ausgehen“, entgegnete ihm Bürgermeister Schlier. Dem Rathauschef zufolge könne man zwar die Auffassung vertreten, dass man keine Vorschrift brauche. „Aber dann muss eben die Stadt auch mit den Steuergeldern für ausreichend Spielfläche sorgen“, gab er zu bedenken. Letztlich blieb Winhart der einzige Bedenkenträger im Gremium, das sich mit 23:1 Stimmen für den Erlass der neuen Spielplatzsatzung aussprach. Diese gilt seit dem 1. Oktober 2025.