Tuntenhausen – Gleich drei Bauanträge hatte der Gemeinderat von Tuntenhausen kürzlich auf dem Tisch. Allen – in Berg, Beyharting und Biberg – wurde grünes Licht erteilt.
In Berg 23 war es eine Nutzungsänderung des bestehendes Austragshauses mit Einbau einer Ferienwohnung im Obergeschoss, dem Einbau einer Ferienwohnung im Kellergeschoss und der Umbau des Erdgeschosses für den Austrag.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich innerhalb eines landwirtschaftlichen Anwesens, wie Bürgermeister Georg Weigl betonte. Von einer Privilegierung wird ausgegangen. Weigl sagte weiter, die Einrichtung von Ferienwohnungen durch Umnutzung bestehender Räumlichkeiten oder Ersatz von nicht erhaltenswerter Bausubstanz sei in der Regel als mitgezogene Nutzung zulässig – insbesondere bei Austragshäusern, bei denen die Gefahr einer Zweckentfremdung besteht.
Einstimmig stellte der Rat dazu das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, wenn die landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen wird.
An der Kellerstraße 7 in Beyharting stand dann der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage mit Abbruch des bestehenden Abstellraums zur Entscheidung an. Die neue Garage ist ein Erweiterungsbau zu den bereits bestehenden drei Garagen.
Die Vergrößerung gegenüber dem faktischen Bestand betrage in etwa zehn Quadratmeter, so die Verwaltung. Ohne Diskussion gab der Rat dann auch hierfür einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag drei war eine Baugenehmigung zum Anbau eines Hackschnitzellagers und eines Technikraums an die bestehende Bergehalle in Biberg, Burgstraße 19. Hier dient die bestehende Hackschnitzelanlage der Nahwärmeversorgung von fünf Nachbargebäuden.
Im kommenden Jahr, so Weigl, soll die Nahwärmeversorgung auf neun Nachbargebäude ausgeweitet werden, sodass ein größeres Lager benötigt wird. Auch das sah der Gemeinderat positiv und erteilte einstimmig die Aussicht auf das gemeindliche Einvernehmen, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen wird.ws