von Redaktion

In Feldkirchen-Westerham steigen neben den Bestattungsgebühren jetzt auch die Grabnutzungsgebühren. Das sorgt vor allem auf Facebook für Diskussionen. Warum gerade der Friedhofszwang bei einigen Bürgern für Unmut sorgt.

Feldkirchen-Westerham – Am besten, man lebt ewig. Das zumindest denken sich einige Bürger aus Feldkirchen-Westerham. Nachdem vor gut sieben Monaten die Bestattungsgebühren stiegen, erhöhten sich jetzt auch die Grabnutzungsgebühren. Vor allem auf sozialen Plattformen machten sie ihrem Frust Platz. „Nicht mal sterben kann man sich noch leisten“, schrieb zum Beispiel eine Nutzerin auf Facebook.

Mehrere Gründe
für Friedhofspflicht

Diesem Kommentar stimmten zahlreiche Menschen zu. So gibt ein weiterer Nutzer zu bedenken, dass immer mehr Gräber aufgegeben werden, da sich viele diese Kosten nicht mehr leisten könnten. Jemand anderes spricht sogar von „Friedhofszwang“, der längst überfällig sei. So schreibt die Person in ihrem Kommentar: „Ich frage mich schon lange, mit welcher Begründung es überhaupt einen Friedhofszwang gibt. Es gibt genügend Länder, in denen man die Urne mit der Asche des Verstorbenen ins Regal oder auf den Kaminsims stellen darf.“

Das sehen einige Menschen genauso. So könne man laut einem weiteren Kommentar die Asche seines Tieres zu Hause aufbewahren. Wieso also nicht auch die eines geliebten Familienmitglieds? „Weil damit nichts mehr verdient werden kann“, kontert ein anderer Nutzer.

Fakt ist, in Deutschland gibt es tatsächlich einen Friedhofszwang, auch Friedhofspflicht genannt. Das bestätigt Pia Neerfeld, zuständig für die Kommunikation und Digitales vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB). „Dazu muss man wissen, dass das Bestattungsgesetz in den Bundesländern föderal geregelt wird“, erklärt sie. Jedes Bundesland habe demnach sein eigenes Gesetz. Und während Bayern noch an der Friedhofspflicht festhält, wurde diese in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt seit September gelockert. Was genau dahintersteckt, erklärt Neerfeld auch: „Dass es in Deutschland eine Friedhofspflicht gibt, hat gesellschaftliche, hygienische, kulturelle und religiöse Gründe.“

Auf der Homepage der BDB ist vor allem der hygienische Grund genauer beschrieben. Menschen befürchteten, dass bei einer Beerdigung der Leichnam eines Verstorbenen das Grundwasser vergiften oder andere gesundheitliche Risiken verursachen könnte. Deshalb hätten Gemeinden ihre Friedhöfe damals außerhalb der Wohnbereiche angelegt.

Und noch ein Punkt sorgt dafür, dass Beerdigungen auf dem Friedhof stattfinden. „Im Sinne einer gesunden Trauerarbeit ist für viele Menschen ein Ort wichtig, an dem an den Verstorbenen gedacht werden kann“, so Neerfeld. „Hierzu ist zu bedenken, dass es Konstellationen in Familien gibt, in denen nicht jeder Zugang zu privaten Trauerorten hat.“ Nicht anders wäre die Situation, wenn ein Familienmitglied die Urne mit nach Hause nehmen würde.

Dass sich allerdings immer mehr Menschen wünschen, die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist auch den Mitgliedern des BDB bekannt. „Der Trend hin zu mehr individuelleren Arten der Beisetzung hängt unvermeidlich mit der Feuerbestattung zusammen“, so Pia Neerfeld. Und Veränderungen gebe es schon einige, wie Wald- und Seebestattungen zeigen würden.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gehen dabei sogar einen Schritt weiter. So kann man in Rheinland-Pfalz laut dem BDB Totenaschen in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn beisetzen. Außerdem kann man eine Urne auch zu Hause aufbewahren oder im heimischen Garten verstreuen. In Sachsen-Anhalt hingegen könne man bis zu fünf Gramm Asche nach der Kremation entnehmen.

Manche sprechen
von „Bevormundung“

Warum das in Bayern noch nicht möglich ist, ist für einige Nutzer auf den sozialen Plattformen nicht verständlich. So spricht ein Nutzer zum Beispiel von „Bevormundung“. Ein anderer wiederum schlägt vor, dass man nicht unbedingt die Urne zu Hause stehen haben muss. Man könne „aus der Asche des Lebenspartners einen Ring anfertigen“ lassen. Möglich ist das allerdings bislang nur in Rheinland-Pfalz, wie Pia Neerfeld vom BDB erklärt.

Der Frust darüber, dass die Preise, wie zum Beispiel die Bestattungsgebühren, steigen, sei verständlich. Viel machen könne man dagegen allerdings nicht. „Friedhofsgebühren werden von den Friedhofsträgern erhoben“, sagt Pia Neerfeld. Im Falle von Feldkirchen-Westerham wurde die Erhöhung der Bestattungsgebühren vom zuständigen Unternehmen Schmid festgelegt.

Die letzte Ruhe wird zum Luxus

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