Feldkirchen-Westerham – Es war ein misslungener Versuch einer Nutzungsänderung: Drei Büroräume mit einer Fläche von 70 Quadratmetern sollten in eine Wohnung für einen Projektleiter und einen Mitarbeiter umgewandelt werden. Das scheiterte aber am Bauausschuss. Entscheidender Hintergrund für die einstimmige Ablehnung: Das Gebäude ist im Gewerbegebiet Weidach angesiedelt und wurde im Mai 1990 als Lagerhalle mit Büros für Auto-Ersatzteile genehmigt.
Die Verwaltung verweist darauf, dass in einem Gewerbegebiet Wohnungen für Betriebsleiter, Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen nur ausnahmsweise zulässig sind. Heißt mit anderen Worten: „Es wäre zu begründen, dass ein betriebliches Bedürfnis besteht, das die ständige Anwesenheit des Betriebsleiters erfordert. Und damit die Wohnnutzung im Gewerbegebiet rechtfertigt.“ Die Bauverwaltung scheibt abschließend, dass die Stellplatzsituation nicht geklärt sei und die Notwendigkeit einer Betriebsleiterwohnung nicht nachgewiesen werden könne. Dieser Meinung war auch der Bauausschuss, wie die einstimmige Ablehnung des Antrags bestätigte. Die Argumente der Bauverwaltung wurden von Christiane Noisternig (CSU) und „Grünen“-Rätin Elisabeth Spielmann als „absolut zutreffend“ gewertet. me