Tuntenhausen – Die bevorstehende Jahresabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren macht die Erfassung der Wasserzählerstände in der Gemeinde Tuntenhausen erforderlich. Die Abnehmer werden gebeten, ihren Wasserzählerstand abzulesen und spätestens bis Sonntag, 9. November, über das Bürgerservice-Portal auf www.tuntenhausen.de, per Ableseformular oder telefonisch zu melden. Wie die Gemeinde mitteilt, werden bei fehlender Mitteilung die Verbräuche nach Satzung geschätzt. Für Verbraucher der Wasserbeschaffungsverbände gilt das Verfahren nicht.