Rohrdorf/Bad Feilnbach – Sowohl am Freitagnachmittag (24. Oktober), als auch Samstagabend stellten Beamte der Polizeiinspektion Brannenburg Verkehrsteilnehmer fest, die deutlich unter dem Einfluss von Alkohol standen. Einen wenig erfreulichen Start ins Wochenende hatte dabei ein 29-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, als er am Freitag im Feierabendverkehr einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Nachdem von den Beamten Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, ergab ein Vortest einen Wert von über 0,5 Promille. Dieser bestätigte sich auch beim anschließenden gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest. Den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Aufgrund eines weiteren Alkoholwertes von genau 1,1 Promille muss sich zudem ein 43-Jähriger aus dem westlichen Landkreis verantworten. Dieser wurde am Samstagabend kontrolliert. Obwohl er behauptete, keinen Alkohol getrunken zu haben, war ein vorangegangener Konsum geruchlich eindeutig wahrnehmbar. Da hier bereits der Alkoholgrenzwert zur Straftat erreicht war, musste der Fahrer sowohl eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, als auch seinen Führerschein abgeben. Die Folgen des Strafverfahrens können eine empfindliche Geldstrafe, sowie eine längerfristige Fahrerlaubnissperre und ebenfalls Punkte in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sein.