Kein Verstoß gegen das Abfallrecht

von Redaktion

Auf dem Baugelände in Feldkirchen-Westerham, wo eine Flüchtlingsunterkunft entstehen soll, fand Rainer Ertl „unerlaubten“ Bauschutt. Die Entdeckung sorgte für Aufregung und das Landratsamt Rosenheim ging der Beschwerde nach. Nun gibt es Gewissheit.

Feldkirchen-Westerham – Kaputte Kabelreste, geschredderter Bauschutt, Kunststoffreste und PVC-Folien. Es sind Gegenstände, die nichts in der Erde zu suchen haben. Und doch hat Rainer Ertl aus Feldkirchen-Westerham genau dies auf dem Baugelände der geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Walter-Gessner-Straße vorgefunden. Die Entdeckung der „unerlaubten Bauschuttdeponierung“ schockierte Ertl sehr. „Das gehört dort einfach nicht hin“, sagt er.

Beschwerden
werden ernst genommen

Vergangene Woche fuhr Rainer Ertl an dem Baugelände vorbei. Er wohnt in der Nähe, weshalb sein Weg öfter an der Walter-Gessner-Straße entlangführt. Schon seit Längerem habe sich auf der Baustelle nichts mehr getan. Aufgrund des Stillstandes wollte sich Ertl vor Ort kurz einmal umsehen. „Das Gelände war nicht abgesperrt, deshalb bin ich dort draufgefahren und habe mir die aufgefüllte Bodenfläche genauer angeschaut“, so Ertl. Und was er dort sah, gefiel ihm nicht.

„Da liegen unter anderem geschredderte Ziegelstücke, Wurzelreste, ein paar Fetzen von PVC-Folien und Kabelreste rum“, erinnert sich der Feldkirchen-Westerhamer. „Irgendein zusammengeschredderter Bauschutt wurde dort wahrscheinlich einfach abgeladen und ist so sicherlich nicht erlaubt.“ Nachdem Ertl sich die Situation genauer angeschaut und Fotos gemacht hatte, war er sich sicher: Der meiste Inhalt der Bodenauffüllung stellt einen „groben Verstoß gegen das Abfallrecht“ dar. Er informierte daraufhin das Landratsamt Rosenheim. Auch die OVB-Heimatzeitungen haben bei der Behörde nachgefragt und Antworten vom Fachbereich Abfallrecht erhalten.

„Der Eigentümer des Grundstücks wurde kontaktiert und aufgefordert, mitzuteilen, was mit dem Bauabbruch geplant ist“, sagt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamts Rosenheim. Und dessen Antwort gibt Entwarnung. „Es handelt sich bei dem auf dem Grundstück befindlichen Material um einen sogenannten Ersatzbaustoff im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung“, erklärt Gaßner-Nickl.

Dieses Material sei vor der Anlieferung auf das Baugelände sowohl beprobt als auch entsprechend der Verordnung eingestuft und bewertet worden. „Da es sich aufgrund der Analyse und Einstufung um sogenanntes RC-1 Material handelt, ist ein gewisser Anteil an Fremdstoffen, wie hier Kabelreste oder Kunststoffreste, erlaubt“, so die Pressesprecherin.

Das RC-1 Material bezeichnet die höchste Qualitätsklasse für „Recycling-Baustoffe“, die nach strengen Kriterien freigegeben werden. Die Materialien stammen aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle und dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine Güteüberwachung stattgefunden hat. Das bedeutet, dass dort keine gefährlichen Bestandteile enthalten sind. So wie auch auf dem Baugelände in der Walter-Gessner-Straße in Feldkirchen-Westerham. Aus abfallrechtlicher Sicht sei hier also kein Einschreiten notwendig.

„Der Eigentümer wurde bereits darüber informiert, dass aufgrund der Analysenachweise keine weiteren Schritte seinerseits oder unsererseits erforderlich sind“, sagt Sibylle Gaßner-Nickl.

Ordnungsgemäße

Entsorgung

Sollte allerdings in solch einem Fall keine Analyse und die daraus resultierende Einstufung als Ersatzbaustoff vorliegen, handelt es sich laut Gaßner-Nickl bei Kabelresten, Kunststoffteilen und Ähnlichem um Abfälle. Diese müssten dann „entsprechend der Voraussetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor der weiteren Verwendung des Bauabbruchs“ entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Deshalb werden solche Beschwerden vom Landratsamt Rosenheim stets ernst genommen und schnellstmöglich bearbeitet. Auf dem Baugelände in Feldkirchen-Westerham, wo eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 160 Flüchtlinge entstehen soll, heißt es also erst einmal aufatmen, denn hier laufen die Baumaßnahmen ordnungsgemäß ab.

Artikel 5 von 11