Diskussion um Sparmaßnahmen der Stadt

von Redaktion

Die Stadt Bad Aibling muss sparen. Auch kleine Beträge werden nicht verschont. Der Stadtrat beschloss nun mehrere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Wo der Rotstift angesetzt wird.

Bad Aibling – „Auch wenn es teilweise nur dreistellige Beträge sind, wollen wir konsequent sein“, sagte Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) während der jüngsten Stadtratssitzung und gab damit die Richtung vor. Da sich die Stadt Bad Aibling, wie viele andere Kommunen, in einer finanziellen Schieflage befindet, muss oder soll an allen Ecken gespart werden, „und das eben auch, wenn es auf den ersten Blick nur eine überschaubare Auswirkung auf den Haushalt hat“, betonte der Rathauschef.

Im Zuge des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH, dem der Stadtrat im April zugestimmt hatte, wurde die Verwaltung beauftragt, konkrete Vorschläge für Einsparmöglichkeiten zur Minderung der Ausgaben und Verbesserungen zur Erhöhung der Einnahmen zu erarbeiten. Nun lag gleich ein ganzes Bündel an möglichen Sparmaßnahmen auf dem Tisch des Aiblinger Rathauses, über das das Stadtratsgremium entscheiden musste.

Anpassung der
Zweitwohnsitzsteuer

Ein Punkt war dabei die mögliche Neufassung der Satzung über die Anpassung der Zweitwohnsitzsteuer. Diese hatte AfD-Stadtrat Andreas Winhart beantragt und begründet, dass die bisherige Zweitwohnsitzsteuer lediglich rund zehn Prozent der Bruttokaltmiete betrage. Andere Städte und Gemeinden hätten diese Steuer längst angehoben. „Letztlich ist es auch eine Frage der Fairness“, betonte Winhart während der Sitzung. Und eine Anpassung der Zweitwohnsitzsteuer könne in seinen Augen auch als Anreiz dienen, Bad Aibling als Erstwohnsitz zu wählen.

Auch wenn die Maßnahme laut Bürgermeister Schlier der Stadt nur einen „sehr überschaubaren“ finanziellen Vorteil bringe, handele es sich bei der Anpassung der Zweitwohnsitzsteuer um „eines von vielen Mosaiksteinchen“ im Zuge der Haushaltskonsolidierung. Der Neufassung, wonach die Steuer ab Januar 2026 20 Prozent der Nettokaltmiete betragen soll, stimmte das Gremium einstimmig zu.

Einig war sich das Gremium auch bei der Entscheidung, das Projekt „Ein Baum für jedes Bad Aiblinger Neugeborene“, bei dem seit 2020 mehrere tausend Bäume, wenn auch zum Teil nur kleine Setzlinge, gepflanzt wurden, einzustellen. „Insgesamt war das eine gute Sache und es heißt natürlich jetzt nicht, dass in der Stadt keine Bäume mehr gepflanzt werden sollen“, sagte Schlier. Im Sinne der fairen Vereinheitlichung und der geforderten Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen müsse man sich nun jedoch von der Verbindlichkeit verabschieden.

Pilotprojekt im ÖPNV
auf Streichliste

Ebenso setzt der Stadtrat den Rotstift bei der Bezuschussung des Pachtzinses (600 Euro) für den Automobilclub Bad Aibling an. „Für den Verein war es bisher ein schönes Schmankerl, aber er ist gut aufgestellt und kann sicher auch in Zukunft gut ohne die 600 Euro auskommen“, erklärte Schlier die Einstellung der Bezuschussung ab 2026.

Während es auch hier im Stadtratsgremium keine Einwände gab, sorgte die geplante Einstellung des Pilotprojekts zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für erhebliche Diskussionen.

Hierbei sollen künftig keine Seniorenfahrausweise innerhalb des Stadtgebietes Bad Aibling mehr ausgestellt werden. „Wir hatten damals ein Pilotprojekt, bei dem Bürgern ab 65 Jahren die kostenlose Nutzung des Moorexpresses ermöglicht wurde“, erläuterte Schlier. Allerdings hätten die Fahrgastzahlen gezeigt, dass durch das Projekt nicht mehr Menschen für den öffentlichen Nahverkehr begeistert werden konnten, erklärte der Bürgermeister „vereinfacht gesagt“. Die, die ohnehin mitgefahren sind, taten dies demnach eben kostenlos.

Martina Thalmayr (Grüne) konnte zwar nachvollziehen, dass man auch hierbei „völlig folgerichtig“ sparen müsse. „Es wäre aber super, wenn wir hier nach einer Lösung für sozial Schwächere suchen könnten.“ Schlier signalisierte deshalb, dass man etwa eine Verknüpfung an die Bedürftigkeit einzelner Bürger, wie zuletzt bei der Neuregelung für das Seniorentaxi, prüfen könnte.

„Ich kann hier
nicht mehr mitgehen“

Für Dieter Bräunlich, ÜWG-Stadtrat und Seniorenbeauftragter, wurde es an diesem Punkt „langsam zu viel“. Bräunlich: „Ich kann hier nicht mehr mitgehen, dass das jetzt komplett wegfallen soll“, sagte er kritisch. Zumindest müsse sichergestellt werden, dass Sozialhilfe- oder Wohngeldempfänger weiterhin auf das bisherige Angebot zurückgreifen können. Im Seniorenbereich, wie etwa durch die Änderungen beim Seniorentaxi, werde derzeit ohnehin sehr viel eingespart. „Es geht hier mittlerweile auch um eine atmosphärische Sache“, so Bräunlich. Kurdirektor Thomas Jahn erklärte in diesem Zusammenhang, dass entsprechend Bedürftige ohnehin einen Landkreis-Pass beantragen könnten, über den vergünstigte MVV-Tickets erhältlich seien. Wer diesen also beantragen kann, könne die bisherigen Vorteile auch beim Moorexpress weiter nutzen.

Geringerer Zuschuss
für Volkshochschule

Bräunlich war damit nicht ganz zufrieden, auch weil es für Betroffene nun nicht mehr so „niederschwellig“ sei, mit seinem Anliegen über den Landkreis gehen zu müssen. Bräunlich beantragte deshalb, dass bereits während der Stadtratssitzung beschlossen werden soll, dass Fahrten mit dem Moorexpress für entsprechend Bedürftige ab dem 70. Lebensjahr weiterhin kostenlos sein sollen. Da laut dem Bürgermeister dies jedoch durch die Landkreis-MVV-Regelung ohnehin abgedeckt sein müsste, lehnte das Gremium Bräunlichs Änderungsantrag mit 17:8 Stimmen ab. Dass die Stadt selbst durch die Absetzung des Pilotprojektes künftig jedoch Ausgaben einspart, genehmigte das Gremium mit 21:4 Stimmen.

Des Weiteren will die Kommune durch die Einstellung des 2020 beschlossenen Förderprogramms „Zuschuss zum Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern“ sowie die Streichung der pauschalen Bezuschussung der Betriebskosten des Kunstvereins Bad Aibling Kosten sparen.

Ab 2026 soll zudem für den Geschäftsbetrieb der VHS ein jährlicher Zuschussbetrag in Höhe von 157321 Euro anstatt der bisherigen Bezuschussung in Höhe von 199000 Euro erfolgen.

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