Polizeigewalt oder illegaler Widerstand?

von Redaktion

Brüder aus Bad Aibling nach Demo verurteilt – Juristisches Nachspiel trotz mildem Urteil

Bad Aibling/Hausham – Weil sie bei einer Kundgebung Widerstand gegen die Polizei geleistet haben sollen (wir berichteten), standen kürzlich zwei Brüder aus Bad Aibling, 18 und 23 Jahre alt, vor Gericht. Die beiden Studenten hatten sich in Hausham (Landkreis Miesbach) an einer Demonstration beteiligt, die sich gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD im Fendlhof richtete. Diese Demo war als stationäre Veranstaltung auf einer begrenzten Fläche an der Oberen Tiefenbachstraße genehmigt.

Eine Gruppe von acht Personen, darunter die beiden Angeklagten, soll sich aus der rund 80 Teilnehmer zählenden Demo gelöst und auf dem Parkplatz auf der anderen Seite des Gasthofs positioniert haben. Mehrere Platzverweise der Polizei hätten sie ignoriert, hieß es vor Gericht.

„Menschenverachtende
und rassistische Politik“

Als der 18-Jährige trotz der polizeilichen Androhung einer zwangsweisen Entfernung mithilfe der Mitstreiter ein Transparent mit der Aufschrift „Keine Ruhe den Rechten“ entrollte, sei die Situation eskaliert. Die Einsatzkräfte hätten versucht, ihnen das Banner zu entreißen. Der 18-Jährige aber habe sich daran angeklammert, wie auch an die Beamten, die ihn daraufhin zu Boden brachten.

Ja, sie hätten Widerstand geleistet, erklärten beide Angeklagten zu Prozessbeginn – und zwar gegen die „zutiefst menschenverachtende und rassistische Politik“ der AfD. Doch werde der Öffentlichkeit wie so oft ein verzerrtes Bild geboten, wenn „Polizisten auf friedlich demonstrierende Antifaschisten einprügeln“.

Sie würden als Aggressoren gegen gerechtfertigte polizeiliche Maßnahmen hingestellt. Richtig sei dagegen, dass er selbst „krankenhausreif geschlagen“ worden sei, verdeutlichte der ältere Angeklagte. Ein ähnlicher Fall in Grassau habe für ihn mit Freispruch geendet, erklärte sein Bruder.

Ihre beiden Verteidiger kreideten den Einsatzkräften der Einheit aus Bad Aibling ausgiebig an, gegen geltendes Versammlungsrecht verstoßen zu haben. Ein Sachbearbeiter der Polizei – nicht selbst Zeuge des Geschehens – hätte in seinem Bericht nur eine „leichte Verletzung“ des Jüngeren erwähnt, obwohl dieser eine Gehirnerschütterung erlitten habe, als ihn einer der Polizisten „umgerissen und mit dem Kopf mit voller Wucht auf den Boden geklatscht“ habe. Auch eine Schulterprellung bescheinigte ein Arztbericht. Der verantwortliche Beamte verweigerte zu diesem Punkt eine Aussage, räumte aber ein, der Widerstand habe sich im sehr niederschwelligen Bereich bewegt.

Man habe eingegriffen, um Sicherheitsstörungen beim Aufeinandertreffen der Parteien zu verhindern, sagte sein Kollege aus. Doch die Gruppe habe eine Polizeikette umgangen, dann Sprechchöre skandiert und das Banner entrollt. Dass der 17-Jährige auf den Kopf gestürzt war, habe er gesehen, Verletzungen jedoch nicht bemerkt.

Den Krankenwagen habe dieser wohl selbst gerufen, vermutete der Beamte – was dem Betroffenen ein ungläubiges Kopfschütteln abzwang. Die Sichtung eines Polizeivideos von dem Einsatz ließ erkennen, wie er nach hinten umgerissen wurde.

Während die Staatsanwältin die Vorwürfe bestätigt sah, pochten beide Anwälte auf „glasklaren“ Freispruch. Der Einsatz sei nicht legitim gewesen, die Ermittlungen lückenhaft und auf skandalöse Weise tendenziös. Die beiden Polizisten hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Einmal mehr habe sich gezeigt, wie Polizei und Justiz vorgingen, um den Antifaschismus zu schwächen und zu vernichten, zeigten sich die beiden Angeklagten in ihrem Schlusswort kämpferisch: „Aber wir lassen uns nicht einschüchtern.“

Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro. Im Falle des 18-Jährigen kamen Gericht und Staatsanwaltschaft überein, seine Sache einzustellen. Er erhielt eine richterliche Ermahnung.

Angeklagte wollen Berufung einlegen

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