Bad Aibling – Überwucherungen von Anpflanzungen stellen eine wiederkehrende Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Straßen dar. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass über Geh- und Radwegen eine Durchgangshöhe von 2,50 Meter und über Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter eingehalten wird. Der Rückschnitt ist zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzunehmen. Die Stadt Bad Aibling teilt mit, dass der exakte Grenzverlauf des Grundstücks zu beachten ist.