Feldkirchen-Westerham – Im Waldstück jenseits der Lauser Straße zwischen Großhöhenrain und Elendskirchen bei Feldkirchen-Westerham ragt ein rund 250 Meter hohes Windrad zwischen den Bäumen empor. Der Koloss erzeugt seit fast einem Jahr regenerative Energie für die Gemeinde. Während sich einige Bürger mit der Windkraftanlage Riedholz abfinden, sorgt sie bei anderen für Empörung. So auch beim Ehepaar Valérie und Uwe Larsen aus Feldolling.
Verantwortung für
kommende Generationen
Vor einigen Wochen schickte das Ehepaar ein Schreiben unter anderem an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, an die Regierung von Oberbayern, an das Landratsamt Rosenheim, an den Bürgermeister der Gemeinde Feldkirchen-Westerham und an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. In dem Schreiben stellen die Larsens gleich mehrere Anträge.
Zum einen wollen sie, dass ein Bürgerentscheid bezüglich der Baugenehmigung für die Windkraftanlage nachträglich stattfindet. „Sollte der Bürgerentscheid die erteilte Genehmigung nicht billigen, muss die Windkraftanlage wieder abgebaut werden“, heißt es im Schreiben. Und zum anderen wünscht sich das Ehepaar, dass die zuständigen Ministerien die Gesetze dahingehend erweitern, dass bei einem Bau einer Windkraftanlage „in dicht besiedelter Kulturlandschaft und Tourismusregion“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werden muss.
Viel Hoffnung, dass es zu einem nachträglichen Bürgerentscheid kommt, hat das Ehepaar nicht. Mit ihrem Schreiben wollen sie vor allem eines erreichen, wie Uwe Larsen im OVB-Gespräch erklärt: „Wir haben für die nachfolgenden Generationen eine Verantwortung für die Bewahrung dieser Kulturlandschaft und des bayerischen Kulturerbes.“ Larsen stellt außerdem klar, dass das Ehepaar nichts gegen Windräder an sich habe. Nur der ausgewählte Standort für die Windkraftanlage sei den beiden ein Dorn im Auge.
Landratsamt
Rosenheim klärt auf
„Wenn man durch Deutschland fährt, sieht man oft viele Windräder in der Nähe einer Autobahn oder in Regionen, die dünn besiedelt sind“, sagt Uwe Larsen. „Aber hier sprechen wir von einer fantastischen Landschaft, die dicht besiedelt ist und in unmittelbarer Nähe der Alpen liegt.“ Die Windkraftanlage Riedholz füge sich nicht in diese „tolle Landschaft“ und wirke vielmehr als „störender Eingriff“. Sie sei ein „Schandfleck“.
Für die Zukunft wünscht sich das Ehepaar deshalb nur eines, wenn es um den Bau eines Windrades geht: „In unseren Anträgen geht es vor allem darum, dass die Bauordnung in den Punkten geändert wird, dass, wenn ein Windrad in einer Kulturlandschaft errichtet werden soll, grundsätzlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.“
Dass in Bezug auf die Windkraftanlage Riedholz alles rechtens abgelaufen ist, gibt nun das Landratsamt Rosenheim gegenüber dem OVB bekannt. „Das Vorhaben zum Bau einer Windkraftanlage im Gemeindebereich Feldkirchen-Westerham wurde vom Landratsamt Rosenheim im Rahmen eines sogenannten vereinfachten Verfahrens geprüft“, sagt Pressesprecherin Simone Beigel. Dabei habe sich herausgestellt, dass alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt waren und dem Antragsteller deshalb eine entsprechende Genehmigung erteilt werden konnte. Und diese ist laut Beigel „rechtskräftig“.
Grundlage für das vereinfachte Verfahren sei das geltende Immissionsschutzrecht. „Für dieses vereinfachte Verfahren ist vom Gesetzgeber keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen“, so Beigel. Und ein Widerruf solch einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei nur „unter besonders strengen rechtlichen Voraussetzungen“ möglich (Paragraf 21 BImSchG). Und diese seien laut der Pressesprecherin im Falle der Windkraftanlage Riedholz nicht erfüllt.
Bürgerentscheid
„rechtlich unzulässig“
Zu einem nachträglichen Bürgerbegehren kann das Landratsamt Rosenheim keinerlei Auskunft geben, da diese im Artikel 18a der Gemeindeordnung geregelt sind. Karolin Lohwasser, Pressesprecherin der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, teilt daraufhin auf OVB-Anfrage mit, dass „ein nachträglicher Bürgerentscheid oder eine zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung seitens der Kommune rechtlich unzulässig sind, da diese nicht die Genehmigungsbehörde ist und die Rechtsbehelfsfristen bereits erloschen sind“.
In ihrem Schreiben behauptet das Ehepaar Larsen außerdem, dass die Genehmigungsverfahren während der Corona-Zeit abliefen, „in der alle Bürger und Bürgerinnen in erster Linie mit gesundheitlichen und zum Teil Überlebensfragen konfrontiert waren“. Es sei davon auszugehen, dass die meisten Bürger von der Errichtung des Windrades erst erfahren hätten, als es bereits stand. So sei es zumindest beim Ehepaar aus Feldolling gewesen. „Für meine Frau war es ein richtiger Schock, als sie eines Tages nach Hause fuhr und das Windrad stand da“, sagt Uwe Larsen.
Das entspricht laut Karolin Lohwasser allerdings nicht der Wahrheit: „Der Genehmigungsprozess lief über Jahre, die Baugenehmigung wurde vom Landratsamt 2023 – also lange nach Corona – erteilt.“ Eine Bürgerbeteiligung war der Gemeinde in diesem Bereich wichtig. Deshalb habe es während der Planungsphase „zahlreiche Informationsveranstaltungen durch die Betreiber und öffentliche Gemeinderatssitzungen“ gegeben. Auch in zwei Bürgerversammlungen wurde dieses Thema diskutiert. „Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham respektiert das große öffentliche Interesse an Transparenz und Bürgerbeteiligung und wird auch zukünftig frühzeitig und offen über energie- und umweltrelevante Themen informieren“, so Lohwasser.
Dass das Windrad als „störender Eingriff in die landschaftlich herausragende Kulturlandschaft des Alpenvorlandes“ wirkt, sieht die Verwaltung der Gemeinde anders. „Der Standort entspricht langjährigen Planungen aus Landesentwicklungsplänen sowie dem Flächennutzungsplan (Windvorranggebiet/Konzentrationsgebiet)“, erklärt Karolin Lohwasser. Die Anlage stehe im Außenbereich, wo Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig seien.
Verwaltung sieht
Gewinn für die Gemeinde
Zudem hat die zuständige Fachstelle des Landratsamts Rosenheim im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alle relevanten Belange fachlich überprüft, vor allem, was das Landschaftsbild sowie den Natur- und Umweltschutz betrifft. „So wurde auch die Genehmigung der Windkraftanlage Riedholz durch das Landratsamt Rosenheim als zuständige Fach- und Immissionsschutzbehörde erteilt“, sagt Lohwasser. „Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham wurde als Träger öffentlicher Belange regelmäßig beteiligt und begrüßte das Vorhaben.“
Dass das Windrad für die Gemeinde ein Gewinn ist, zeigt sich auch darin, dass die Anlage circa zehn Prozent des Energiebedarfs der Kommune deckt und einen wichtigen Beitrag zur CO2-Neutralität leistet. Bis Redaktionsschluss blieben die Fragen an den Betreiber der Windkraftanlage unbeantwortet.