Anzeige erstattet

Strafe für Glücksspiel am Volkstrauertag

Bad Aibling – Am vergangenen Sonntag führte die Polizeiinspektion Bad Aibling im Rahmen des stillen Tages „Volkstrauertag“ Schwerpunktkontrollen zum Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit durch. Im Dienstbereich wurde dabei nach Angaben der Polizei eine Gaststätte in Bad Aibling kontrolliert, in der ein Verstoß gegen die Bestimmungen festgestellt werden konnte. Der Betrieb von Geldspielgeräten an stillen Tagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Anzeige wird dem zuständigen Landratsamt Rosenheim vorgelegt.

Artikel 1 von 201
Samstag, 11. Juli 2026
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.