Klares Nein zur Agri-PV-Anlage

Gemeinderat Tuntenhausen lehnt Antrag für Biberger Feld ab

Tuntenhausen – Über einen Antrag auf Baugenehmigung und Errichtung einer Agri-PV-Anlage für einen landwirtschaftlichen Betrieb, bestehend aus sonnengeführten Modulreihen und landwirtschaftlicher Nutzung dazwischen sieben Reihen, auf dem Biberger Feld hatte der Gemeinderat zu entscheiden.

Das Bauvorhaben liegt im landwirtschaftlichen Außenbereich südöstlich von Biberg und grenzt, nur durch einen Feldweg getrennt, an einen landwirtschaftlichen Betrieb an. Die Grundfläche der PV-Anlage liegt unter 2,5 Hektar.

Bürgermeister Georg Weigl erläuterte den Räten die Sachlage, die laut Paragraf 35 des Baugesetzbuches bestimmte Agri-PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert, damit diese unter bestimmten Voraussetzungen ohne Bebauungsplan genehmigt werden können. „So müssen die Agri-PV-Anlagen vor allem in einem räumlich funktionalen Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb stehen und dürfen nur eine Grundfläche von maximal 25.000 Quadratmetern aufweisen“, erklärte Weigl. Zudem dürfen sie nur einmal pro Hofstelle oder Betriebsstandort errichtet werden.

Wie die Verwaltung ausführte, stehen hier aber aus gemeindlicher Sicht öffentliche Belange gegen das Vorhaben, da der benachbarte Landwirtschaftsbetrieb das für die Agri-PV-Anlage geplante Grundstück weder bewirtschaftet noch in anderweitig räumlich funktionalem Zusammenhang zu diesem steht. „Die Betriebszugehörigkeit ist deshalb als fraglich anzusehen“, betonte die Verwaltung.

Ein Gemeinderat monierte, dass hier der Bauherr gar nicht der Grundstückseigentümer sei, was Weigl bestätigte: Die Fläche wird verpachtet. Deshalb kam es zügig zum Beschluss. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung „Errichtung einer Agri-PV-Anlage“ nicht erteilt. ws

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Samstag, 11. Juli 2026
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