Hundehalter wehrt sich gegen Strafzettel
Hubert Güntner (69) aus Brannenburg, hier mit seinem Hund, ärgert sich immens über einen Strafzettel (Symbolbild), den er Ende Oktober bei Bruckmühl bekommen hat. Foto IMAGO/Ardan Fuessmann, re
55 Euro soll Hubert Güntner aus Brannenburg als Strafe fürs Falschparken nördlich von Weihenlinden bei Bruckmühl zahlen. Was für Polizei und Marktgemeinde ein klarer Fall ist, will der 69-Jährige durch einen Anwalt klären lassen. Und führt dabei sogar die Bayerische Verfassung ins Feld.
Bruckmühl/Brannenburg – Hubert Güntner (69) aus Brannenburg ist richtig sauer. Was ihn so auf die Palme bringt? Ein Strafzettel, den ihm die Polizei Ende Oktober in Bruckmühl unter den Scheibenwischer seines Fahrzeugs geklemmt hatte und der ihn nun 55 Euro kosten soll. Der 69-Jährige ist „fassungslos“, spricht von „zweifelhaften Bußgeldern“ und will die Strafe auf keinen Fall zahlen. Doch die Polizei, die den Strafzettel ausgestellt hat, sowie die Marktgemeinde Bruckmühl, in deren Gemeindegebiet das Knöllchen verhängt worden ist, sehen das anders.
Karte mit QR-Code unter
dem Scheibenwischer
Für eine Gassi-Runde mit seinem Hund hatte Hubert Güntner am Mittwoch, 29. Oktober, gegen 13 Uhr im Bereich der Felder nördlich von Weihenlinden bei Bruckmühl geparkt. Nach eigenen Angaben hatte er sich dafür eine kleine Fläche in direkter Nachbarschaft zum Moosbach ausgesucht, die sich seinem Empfinden nach als „öffentlicher Verkehrsraum“ darstellte. So seien dort Hundetütenspender und Mülleimer aufgestellt, was den Bereich aus seiner Sicht und aus „juristischer Definition“ heraus als „öffentlich“ kennzeichne.
„Ich bin ja extra nicht in die Wiese reingefahren, sondern habe dort geparkt, weil da aufgekiest ist“, erklärt der Brannenburger, der zudem darauf verweist, dass es sich dort laut seiner Recherche nicht um eine „Naturschutzfläche“ handle und die Feldwege in dem Bereich nördlich von Weihenlinden auch nicht durch eine spezielle Beschilderung gesperrt seien.
Bereits beim Rückweg zum Auto entdeckte er dann in einiger Entfernung eine Person, die im Bereich seines und weiterer abgestellter Autos unterwegs war. Am Auto angekommen, fiel ihm dann sofort eine kleine Karte mit einem QR-Code auf, die unter seinem Scheibenwischer klemmte und laut Aufdruck von der Polizei hinterlassen worden war.
„Ich scanne grundsätzlich keinen QR-Code, von dem ich nicht weiß, woher er wirklich stammt. Das könnte ja durchaus auch eine Betrugsmasche sein“, so Güntner, der daher direkt zur Polizeiinspektion nach Bad Aibling gefahren war, um sich zu vergewissern, dass das Kärtchen auch wirklich von den Ordnungshütern stamme. Was ihm vor Ort dann ein Polizeibeamter bestätigte und ihn zudem aufforderte, den QR-Code mit seinem Smartphone zu scannen.
Ergebnis der digitalen Prozedur: Der 69-Jährige sah sich plötzlich mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert. „Sie parkten auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, ohne Notwendigkeit mit einem Kraftfahrzeug“, so der Vorwurf gegen den Brannenburger, der zusätzlich mit einem Hinweis auf das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und der Forderung von 55 Euro versehen war.
Einen Vorwurf, den Güntner nicht so stehen lassen wollte und nach eigenen Angaben den Polizeibeamten dazu aufforderte, den Vorwurf zu konkretisieren. „Dieser hat dann aber nur gesagt, dass ich auf das Schreiben warten soll, das ich bekommen werde“, erinnert sich Güntner, der bislang aber noch kein Schreiben bekommen hat. Was für den 69-Jährigen aber auch ohne Brief der Polizei feststeht: „Ich werde diese Strafe nicht zahlen und die Unterlagen an meinen Rechtsanwalt übergeben.“
Geht es nach Einschätzung der Polizei, dürfte der Widerstand des Brannenburgers aber letztlich nicht von Erfolg gekrönt sein. Zumal „ein Teil der Wege dort durchaus als land- und forstwirtschaftlicher Forstweg“ inklusive Durchfahrtsverbot-Hinweis beschildert sei, wie ein Sprecher der Bad Aiblinger Polizei gegenüber dem OVB deutlich macht. Zudem sei „augenscheinlich für die Verkehrsteilnehmer erkennbar“, dass die Wege dort nicht befahren werden dürfen und dort auch nicht geparkt werden dürfe.
„Wir kontrollieren da nicht zufällig, sondern weil es massive Beschwerden von Landwirten gibt“, stellt der Polizeisprecher klar und verweist darauf, dass dort parkende Fahrzeuge immer wieder landwirtschaftliche Gefährte behindern. Zeitweise würden dort auf und an den land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Sommer zeitgleich „30, 40 Autos parken“, was dazu geführt habe, dass seitens der Polizei in diesem Jahr bereits „rund 60 Verwarnungen ausgesprochen“ worden sind.
„Das Problem ist, dass die Leute scheinbar nicht mehr zu Fuß zum Spazierengehen kommen, sondern mit dem Auto fahren“, so der Polizeibeamte, der betont, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“. Würden die Parksünder direkt am Auto erwischt und mit ihrem Vergehen konfrontiert, seien durchaus einige Personen dabei, „die das dann verstehen“. Längst aber nicht alle, wie der Polizeisprecher verdeutlicht: „Andere pochen halt auf ihr Recht auf Erholung.“
Auch der Marktgemeinde ist das Problem nördlich der Staatsstraße 2078 bekannt. „Es gab Probleme mit Wildparkern im Bereich des Moosbachs bei Högling und hinter den Höglinger Weihern“, bestätigt Silvia Mischi, Sprecherin der Kommune, gegenüber dem OVB. Abhilfe hätten hier Verbotsschilder für Kfz sowie mit dem Zusatz „Forst- und Landwirtschaft frei“ geschaffen. „Da aber hier ein Teilstück bei Högling innerörtlich ist, wird nach Angaben des Ordnungsamtes und nach Rücksprache mit der Polizei dort nachgebessert und weitere dieser Schilder aufgestellt.“
Die Kommune verweist zudem darauf, dass beispielsweise für den Bereich der Weihenlindener Straße nördlich der Wallfahrtskirche, der sich außerorts befindet, die Straßenverkehrsordnung das Parken klar regle. „Es gilt: Ob öffentliche Fläche oder nicht, außerorts darf man nicht parken“, so Mischi. Was nach Angaben der Gemeindesprecherin auch nicht durch Hundetoiletten ausgehebelt wird. „Die Straßenverkehrsordnung regelt das eindeutig“, so Mischi weiter, die, wie bereits der Polizeisprecher, deutlich macht: „Unwissenheit oder bewusstes Ignorieren der Regelungen schützt nicht vor Ordnungswidrigkeiten, wenn es von Ordnungshütern gesehen wird.“
Übereifriger Kollege
bei der Polizei?
Ob diese Stellungnahmen Hubert Güntner milde stimmen können, ist eher fraglich. Er findet den gesamten Vorgang letztlich einfach „grotesk – denn dann kann ich ja nirgends mehr parken“. Zumal durch derartige Bußgelder „das vorrangige Grundrecht auf Naturgenuss und Erholung“, das in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben ist, „ad absurdum geführt“ werde.
Für ihn sei einfach „nicht nachvollziehbar, was die Behörde in diesem Fall bewegt, hier schützen zu müssen“, stellt Güntner klar. Seine Vermutung: Dass derartige Strafzettel letztlich einem „übereifrigen Kollegen bei der Polizei“ geschuldet sind. „Was ist der wirkliche Nutzen der polizeilichen Maßnahme für die Öffentlichkeit? Abkassieren bei Unbedarften, weil anderweitig nicht genügend eindeutige Verfehlungen im Straßenverkehr zu ahnden sind?“, fragt sich der Hundehalter. „Wo leben wir denn hier inzwischen, wo Spaziergänger in Ermangelung anderer Straftaten abkassiert werden?“