Langes Warten auf Gutachten
In Bad Aibling wurden am 9. April mehrere tote Rinder auf einem Bauernhof entdeckt (Symbolbild). Foto dpa
Nachdem im April auf einem Aiblinger Bauernhof mehrere tote Rinder entdeckt wurden, ziehen sich die Ermittlungen gegen den Landwirt bis heute weiter hin. Ein wichtiges Gutachten fehlt dabei noch immer.
Bad Aibling – Das Warten auf entscheidende Ermittlungsergebnisse dauert weiter an. Fast acht Monate nachdem Mitarbeiter des Veterinäramtes am 9. April in einem Bad Aiblinger Stall neun tote Rinder – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden – entdeckt hatten, fehlen immer noch entscheidende Erkenntnisse.
Der Hinweis auf die verendeten Tiere war damals aus der Bevölkerung gekommen. Der dramatische Fall sorgte in und um die Kurstadt für große Bestürzung. Laut dem Landratsamt Rosenheim war der betroffene Betrieb davor zuletzt im August 2022 vom Veterinäramt überprüft worden, wobei damals keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden seien.
Erklärung zu
möglichen Todesursachen
Seit der Tragödie im April laufen Ermittlungen gegen den jungen Landwirt (Geburtsjahr 1993) – wegen des Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen. Doch woran hakt es derzeit noch?
Seit Monaten gibt es seitens der Staatsanwaltschaft nichts Neues zu vermelden. Immer wieder erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze auf OVB-Nachfrage, dass einer der Knackpunkte die sogenannte tierpathologische Untersuchung des Veterinäramtes sei. Auf diese warte man nach wie vor. So teilte Vietze nun mit, dass sich die Übersendung des für November 2025 zugesagten Sachverständigengutachtens weiter verzögern werde. Der Grund hierfür sind „Personalengpässe“ beim Veterinäramt. Vietze: „Es sind jedoch bereits Maßnahmen ergriffen worden, um die Fertigstellung des Gutachtens ab Dezember 2025 zu gewährleisten.“
Hierbei ist also weiterhin Geduld gefragt. Und auch nach Eingang des Gutachtens, so Vietze, sind möglicherweise weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erforderlich. Doch warum ist das Gutachten so wichtig? „Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt auf Grundlage von eingesandten Tierkadavern und Gewebe- oder Organproben ein tierpathologisches Gutachten“, erklärte zuletzt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, in Absprache mit dem Veterinäramt. Dieses Gutachten, so die Behördensprecherin auf Nachfrage, enthält in der Regel eine Beschreibung der untersuchten Proben, die Ergebnisse von mikroskopischen Untersuchungen sowie eine Diagnose und Erklärungen zu möglichen Todesursachen.
Wichtige Informationen also, die die Ermittlung entscheidend weiterbringen könnten. „Das Veterinäramt Rosenheim fertigt dann eine fachliche Stellungnahme zu den auf einem Betrieb vorgefundenen tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Sachverhalten, unter Berücksichtigung des oben genannten tierpathologischen Gutachtens“, erläuterte sie. Schon vor Monaten begründete Gaßner-Nickl die „längere Bearbeitungsdauer“ mit der „Vielzahl der zu berücksichtigenden Sachverhalte“, von denen auszugehen ist.
Nun könnten die Untersuchungsergebnisse also im Dezember bei der Staatsanwaltschaft Traunstein eingehen. Antworten auf die Frage, ob und wie eine Anklage gegen den Landwirt erhoben wird, bleiben solange unbeantwortet. Der beschuldigte Aiblinger Landwirt befindet sich derzeit nicht in Untersuchungshaft, da laut Staatsanwaltschaft „kein Haftgrund“ besteht.