Bad Feilnbach – Seit Juni 2013 ist Bad Feilnbachs Gemeindebus in Betrieb und hat mittlerweile 205.000 Kilometer auf dem Buckel. Genutzt wird der mobile Mitarbeiter, der einst 23.000 Euro kostete, von der Pflege und Betreuung, Volkshochschule, Kindergärten, Verwaltung, Kur- und Gästeinformation, Vereinen sowie für Fahrten von Bedürftigen zur Bad Aiblinger Tafel.
Zukunft auf dem Prüfstand des Gemeinderats
An Einnahmen und Nutzungsgebühren wurden gut 14.900 Euro und an Ausgaben für Unterhalt einschließlich Steuern und Versicherung etwa 34.900 Euro verbucht. Der tiefblaue Gemeindebus mit dem Apfel als Bad Feilnbachs Markenzeichen ist in die Jahre gekommen und ihn plagen altersbedingte Reparaturauffälligkeiten.
In der aktuellen Gemeinderatssitzung wurde seine Zukunft nach einer Weiterführung, Einstellung oder Ersatzbeschaffung des Projekts zur Diskussion gestellt. Nach Artikel 57 der Geschäftsordnung sei die Dienstleistung „Gemeindebus“ keine Pflichtaufgabe, wie Bürgermeister Max Singer den Sachverhalt zum Thema erläuterte.
Demnach sollen Einrichtungen, welche nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, im Rahmen der Leistungsfähigkeit erfüllt werden. Die Definition „erforderlich“ lautet dabei „für einen bestimmten Zweck notwendig und unerlässlich“.
Unterschiedliche Meinungen vertraten Gremiumsmitglieder in der anschließenden Aussprache. Im Fokus standen Verfügbarkeit, Nutzung und vor allem mit Blick auf den angespannten Haushalt die Kosten im Fall einer Ersatzbeschaffung für das betagte Fahrzeug.
Einstimmiger Beschluss
zur Ersatzbeschaffung
Bedarf sei vorhanden, allerdings müssten Kosten und Gebühren, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als zu niedrig angesetzt seien, bei entsprechender Nutzung neu überdacht werden, wie Ratsmitglieder fraktionsübergreifend anregten.
Einstimmig mit 18:0 wurde am Ende beschlossen, eine Ersatzbeschaffung für das jetzige Fahrzeug vorzunehmen, Haushaltsmittel in Höhe von maximal 40.000 Euro für 2026 einzuplanen und die Kostentragung zu überdenken. Ebenso ist eine Kostenanpassung ohne Beschluss des Gemeinderates neu zu kalkulieren.