Beschwerdeflut um Flüchtlingsheim

Erst wurde der dritte Eilantrag abgelehnt, jetzt eine Beschwerde von Feldkirchen-Westerham gegen den Entscheid: Doch auch danach bleibt die umstrittene Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde weiter Thema für die Justiz. Warum die Ortsspitze weiter Hoffnung auf einen Triumph vor Gericht hat.

von Jennifer Beuerlein

Feldkirchen-Westerham – Vier Monate hat die Gemeinde Feldkirchen-Westerham auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs warten müssen. Nun herrscht Klarheit. In der jüngsten Gemeinderatssitzung teilte Bürgermeister Johannes Zistl (OLV) mit, dass die im Juli erteilte Beschwerde der Gemeinde zur geplanten Flüchtlingsunterkunft abgelehnt wurde. „Allerdings steht weiterhin das Hauptverfahren aus und darauf warten wir jetzt“, sagt der Rathauschef.

Container-Wohnanlage
für bis zu 160 Flüchtlinge

Über die Planungen für eine Flüchtlingsunterkunft in Feldkirchen-Westerham wurden die Bürger das erste Mal Mitte April 2024 vom Landratsamt Rosenheim informiert. Geplant ist, an der Walter-Gessner-Straße Container-Wohnanlagen für bis zu 160 Flüchtlinge zu errichten. Wenige Tage später versuchte die Kommune, die Unterkunft in dieser Form durch baurechtliche Entscheidungen zu verhindern. Das Vorhaben scheiterte. Die Aufsichtsbehörde erteilte die Baugenehmigung. Daraufhin entschied sich die Gemeinde, eine Klage beim Verwaltungsgericht München einzureichen.

Wichtig war es dem Rathauschef stets zu betonen: „Wir nehmen die Verantwortung, Flüchtlinge aufzunehmen, gerne an.“ Bei der Klage gehe es auf keinen Fall um die Unterbringung der Flüchtlinge. Allein die geplante Größenordnung der Unterkunft am Standort Walter-Gessner-Straße sei das Problem. Die Unterkunft sei überdimensioniert und auch die lange Nutzungsdauer von elf Jahren sei ein Grund, gegen die drei Container vorzugehen. Die Gemeinde fühle sich dadurch in ihrer Planungshoheit zu stark eingeschränkt.

Während also die Kommune auf den Verhandlungstermin wartete, begannen auf dem Grundstück am 15. Oktober 2024 ganz unerwartet die Erdarbeiten. Deshalb reichte die Gemeinde Feldkirchen-Westerham einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung beim Gericht ein. Dieses erachtete den Eilantrag im Dezember 2024 als zulässig. Grund dafür sei ein Verfahrensfehler in der Baugenehmigung. So habe die Erklärung gefehlt, in der sich das Landratsamt verpflichtet, die Flüchtlingsunterkunft wieder zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen, wenn die Einrichtung nicht mehr genutzt wird oder wenn die auf elf Jahre befristete Geltungsdauer der Baugenehmigung ausläuft. Die Bauarbeiten wurden daraufhin gestoppt.

Das Landratsamt Rosenheim korrigierte den Fehler und erteilte daraufhin eine neue Baugenehmigung. Auch hier reichte die Gemeinde bei Gericht einen Eilantrag ein. Und auch hier bekam sie wieder recht. So sei das Gericht der Meinung, dass die Gemeinde in ihren Rechten verletzt wurde. Es sei ein formeller Fehler festgestellt worden. Die konkrete Nutzungsdauer in der erteilten Baugenehmigung sei nicht eindeutig definiert. „Dadurch hätte die Planungshoheit der Gemeinde unter Umständen über die beantragte Nutzungsdauer hinaus eingeschränkt werden können“, teilt die Gemeinde damals mit.

Und es ging wieder von vorne los: Das Landratsamt Rosenheim hob die Baugenehmigung erneut auf. Am 7. Mai erteilte sie eine neue Genehmigung für den Neubau von drei Containergebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen, befristet auf zehn Jahre. Erneut reichte die Gemeinde eine Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München ein. „Die Gemeinde hatte den Eilantrag gestellt, um zu erreichen, dass der Bau der Unterkunft zunächst nicht erfolgen kann – also die aufschiebende Wirkung unserer Klage gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim vom 7. Mai angeordnet wird“, erklärte Johannes Zistl damals diesen Schritt.

Doch dieses Mal wurde dem Eilantrag nicht stattgegeben. Für den Investor bedeutet diese Entscheidung, dass er jederzeit mit der Umsetzung des Baus der Unterkunft fortfahren darf. Das ließ die Gemeinde allerdings nicht auf sich beruhen. Am 17. Juli legte sie Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Zistl erklärte damals: „Ziel ist es, gerichtlich klären zu lassen, ob bei einer derart langfristigen Nutzung im Verfahren nach Paragraf 246 Absatz 14 Baugesetzbuch nicht doch die kommunalen Belange stärker berücksichtigt werden müssen.“

Hätte die Gemeinde recht bekommen, hätte das den Beschluss des Verwaltungsgerichts München aufgehoben. Das hätte bedeutet, dass die Bauarbeiten an der Walter-Gessner-Straße bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren nicht weitergeführt werden dürfen. Doch die Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. November in einem Eilverfahren abgelehnt.

„Eigentlich
positiv gestimmt“

Betrübt zeigte sich bei der jüngsten Gemeinderatssitzung niemand über diese Entscheidung. Viel eher könne man „eigentlich positiv gestimmt sein, obwohl die Beschwerde zurückgewiesen wurde“. Denn die Gemeinde warte jetzt das Hauptverfahren ab. „Und in diesem Hauptsacheverfahren berufen wir uns unter anderem auf die zehn Jahre Nutzungsdauer, wozu es sehr unterschiedliche Rechtsprechungen gibt“, erklärt Johannes Zistl. „Wenn jetzt der Bauherr nicht weiß, wie lange er diese Anlage dann tatsächlich nutzen darf, gehen wir davon aus, dass er das Wohnheim vor dem Hauptverfahren nicht bauen wird.“

<p>Johannes Zistl Foto Re</p>

Johannes Zistl Foto Re

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Samstag, 11. Juli 2026
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