Jugendamt untersucht Sperre-Missachtung
An diesem Bahnübergang in Bad Aibling kam es kürzlich während einer Sperrung zu einem Vorfall, bei dem Polizeibeamte eine 41-jährige Frau festhalten mussten. Fotos Bettinger/dpa
Hat die Sperrung an einem Aiblinger Bahnübergang noch Folgen? Immerhin sorgte während der Störung der Schrankenanlage eine Mutter (41) für Aufsehen, da sie wichtige Anweisungen der Polizei missachtete und ihr Kind mitriss. Was das Jugendamt dazu sagt.
Bad Aibling – Die stundenlange Störung am Bahnübergang in Bad Aibling von vergangener Woche könnte für eine Mutter weitreichendere Folgen haben. Wie berichtet, kam es am Dienstagmorgen, 25. November, zu einem technischen Problem am Bahnübergang in der Lindenstraße, welches zu größeren Verkehrsbehinderungen führte.
Erst im Nachgang wurde öffentlich, dass dabei offensichtlich eine Frau die Aufmerksamkeit der anwesenden Polizeibeamten auf sich zog. Da sich die Mutter, die mit ihrer Tochter unterwegs war, deren Anweisungen widersetzen wollte, droht ihr nun womöglich nicht nur ein Bußgeld.
Trotz Polizei-Anordnung: Frau (41) reißt Tochter mit
Vor gut einer Woche sorgte eine Störung am Stellwerk – die Schrankenanlage schloss nicht richtig – bereits in den frühen Morgenstunden für Probleme im Berufsverkehr. Da über Stunden nicht garantiert werden konnte, dass der Straßenverkehr bei Durchfahrten der Züge verlässlich abgesperrt wird, war die Bundespolizei vor Ort und sicherte den Bahnübergang ab. Gegen 9 Uhr konnten Fachkräfte der Deutschen Bahn die Grundstellung wiederherstellen. Doch damit war die Geschichte nicht zu Ende erzählt.
Denn einige Tage später berichtete die Bundespolizeiinspektion Rosenheim von einem Vorfall während jener Sperrung in der Kurstadt. So hatte sich eine 41-jährige Frau mit ihrer Tochter über den von der Bundespolizei gesperrten Bahnübergang begeben wollen. Die Anordnung der Beamten vor Ort habe sie dabei offensichtlich nicht interessiert. Trotz vorausgegangener Erläuterung und eindeutiger Weisung der Bundespolizisten forderte sie ihre Tochter auf, mitzukommen. Sie sei mit der Minderjährigen an der Hand losgerannt und konnte auf Höhe der Schranke von einem Beamten am Arm gefasst und samt mitgezerrtem Kind gestoppt werden. Selbst auf die anschließende Belehrung habe sie mit Unverständnis reagiert. „Sie erklärte, dass diese Absperrung für sie keinen Sinn mache, auch wenn ihr die Möglichkeit einer Zugdurchfahrt durchaus bewusst sei“, hieß es in der Mitteilung der Bundespolizei.
Zur Folge hat dies nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen, was voraussichtlich mindestens ein Bußgeld nach sich ziehen wird. Zudem informierte die Polizei das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über das Verhalten der Mutter. Mit weiteren Folgen?
Auf OVB-Nachfrage erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, dass das Kreisjugendamt regelmäßig Polizeimeldungen von Einsätzen erhalte, bei denen Kinder involviert waren. Zwar kann sich die Behörde zu dem Fall aus Bad Aibling aus Gründen des Datenschutzes nicht äußern. Grundsätzlich gelte jedoch: Wenn eine Meldung, etwa von der Polizei, im Kreisjugendamt eingeht, werde zeitnah von mehreren Fachkräften gemäß des staatlichen Wächteramtes geprüft, „ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung“ vorliegen oder nicht, so Gaßner-Nickl.
„Hier wird zwischen seelischer Gewalt, körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt und Vernachlässigung unterschieden.“ Wenn sodann gewichtige Anhaltspunkte festgestellt werden, wird laut Gaßner-Nickl eingeschätzt, wie akut diese Gefährdung ist und wie schnell gehandelt werden müsse. „Wenn ein oder mehrere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, aber keine akute Bedrohung für das Kind vorliegen, bei der sofort gehandelt wird, werden im ersten Schritt die Eltern zu einem Gespräch ins Jugendamt eingeladen“, erklärt die Behördensprecherin. Anschließend erfolge eine Einschätzung unter Einbeziehung des Lebensumfeldes des Kindes, etwa was Kindergarten oder Schule betrifft. Bei Bedarf würden daraufhin Hilfen vermittelt. Ob oder inwiefern das Jugendamt im Aiblinger Fall tatsächlich tätig werden musste, ist bislang unklar.