Polizei-Ärger beim Gassigehen

von Redaktion

Zum Bericht „Hundehalter wehrt sich gegen Strafzettel“(Lokalteil):

Auch ich war Opfer eines übereifrigen Beamten, nördlich von Weihenlinden an der Straße Richtung Stachöd. Dort gibt es weder einen Durchfahrtsverbot-Hinweis, noch einen Hinweis auf einen land- und forstwirtschaftlichen Weg, wie seitens der Polizei behauptet wurde.

An einem sonnigen Freitagvormittag wollte ich mit dem Hund Gassi gehen. Zu dem Zeitpunkt, als sich der Polizeibus näherte, war ich noch in der Nähe meines Autos. Wenn der Beamte nach dem alten Motto: „Die Polizei, dein Freund und Helfer“ gehandelt hätte, wäre es ihm durchaus möglich gewesen, mich darüber aufzuklären, dass ich seiner Meinung nach hier nicht stehen bleiben durfte. Er hat sich jedoch anders entschieden – und gewartet, bis ich mich weiter entfernt habe. Dann ging er zu meinem Auto und hat den Strafzettel angebracht. Anschließend ist er auf der gegenüberliegenden Seite vom Moosbach grinsend an mir vorbeigefahren. An diesem Platz stehe ich seit Jahren, mehrmals wöchentlich. Was hat sich geändert: das Gesetz? Die Stimmung in Deutschland? Oder ist der Herr eventuell Hundehasser?

Max Heinrich

Bruckmühl

Artikel 10 von 11