Unterlagen einreichen

von Redaktion

Tuntenhausen – Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen für 2025, wie Wartungsberichte und Leerungsbescheinigungen, zur Befreiung bei der Kleineinleiterabgabe bis spätestens Freitag, 20. Februar, im Rathaus eingereicht werden müssen. Eine verspätete Abgabe führt zur Zahlungspflicht der Abwasserabgabe.

Artikel 10 von 11