Bad Endorf/Bad Feilnbach – Es sind unglaublich kräftezehrende Wochen für Happiness A. und ihre beiden sechs- und siebenjährigen Kinder. „Ich hoffe, dass es helfen wird“, hat die gläubige Christin vor einigen Tagen gegenüber dem OVB gesagt und erzählt, dass derzeit viele Freunde für sie beten würden. Die 27-Jährige, eine alleinerziehende Mutter aus Bad Endorf, kam vor sieben Jahren als Flüchtling aus Nigeria nach Deutschland, zog zwei hier geborene Kinder groß und gilt in ihrem Umfeld als integriert.
Behörde: „Vollziehbar
ausreisepflichtig“
Dennoch stand seit einigen Wochen fest: Sie muss das Land bis zum 12. Dezember verlassen (wir berichteten). Doch die Familie befindet sich in einem denkbar unguten Zustand. Kam es nun trotzdem zur Abschiebung für die kleine Familie?
Bisher hatte die junge Frau stets eine Duldung erhalten, was keinem Aufenthaltstitel entspricht. Als sie Ende Oktober zur Ausländerbehörde ging, um die Duldung wieder verlängern zu lassen, wurde der 27-Jährigen stattdessen eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ ausgehändigt – mit der Aufforderung, den Schengenraum bis zum 20. November zu verlassen. Ihr und einem Helferkreis gelang es zwar, die Frist noch einmal bis zum 12. Dezember zu verlängern. An der grundsätzlichen Entscheidung der Behörde änderte dies aber nichts.
„Eine Duldung wird immer dann erteilt, wenn Betroffene bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Bundesrepublik Deutschland also schon längst verlassen haben müssten, ihrer Ausreiseverpflichtung aber nicht nachgekommen sind und die Abschiebung (Zwangsmaßnahme) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist“, erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim. Dies könne verschiedene Gründe haben, etwa wenn eine vorhandene Reiseverbindung fehlt, noch anhängige Rechtsmittel bestehen oder Passlosigkeit vorliegt. „Entfallen die tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Unmöglichkeit, darf auch keine Duldung mehr ausgestellt werden“, sagt die Behördensprecherin.
Da es sich immer um Personen handelt, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen sind, erfolgt eine Überwachung der Unmöglichkeit der Abschiebung immer engmaschig. Heißt: Eine Duldung wird in der Regel für maximal drei Monate erteilt.
Doch was auf dem Papier eindeutig klingt, stellt sich für die Familie aus Bad Endorf, die in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, als äußerst kompliziert dar. „Ich kann mich nicht selbst versorgen, da ich an Sichelzellanämie leide.“ In den vergangenen Jahren habe die junge Frau mehrmals die Intensivstation aufsuchen und Bluttransfusionen sowie andere lebensrettende medizinische Versorgung erhalten müssen, berichtete A. Durch ihre körperlichen Beeinträchtigungen sei die Betreuung der kleinen Kinder schon eine große Herausforderung.
Zudem benötigten ihre Kinder selbst besonderen Förderbedarf, bei ihrer Tochter ist etwa Autismus diagnostiziert. Nicht nur eine Pflegefamilie aus Bad Feilnbach, die in bestimmten Notfällen der Mutter auf die Kinder aufpasste, auch der Helferkreis Bad Endorf unterstützt die Familie seit Jahren und hoffte bis zuletzt, dass man eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ erwirken könne. Ihr einhelliges Credo: Die Familie ist bestens integriert, eine Abschiebung nach Nigeria hätte für die chronisch kranke Mutter und die Kinder fatale Folgen. Doch nun ist klar: Happiness A. und ihre beiden Kinder befinden sich nach wie vor in Deutschland.
„Heute Morgen war ich noch einmal mit Happiness und Familie bei der Ausländerbehörde“, erzählte Elisabeth Haus, Mitglied des Endorfer Helferkreises, am Stichtag des 12. Dezembers. Dabei sei es gelungen, die Grenzübertrittsbescheinigung noch einmal bis zum 12. Januar 2026 zu verlängern. Doch die 27-Jährige wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sie vollziehbar ausreisepflichtig bleibt. Danach solle sie in Nigeria ein Visum für Deutschland, etwa zum Zwecke einer Ausbildung, beantragen, hieß es. Eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung, die Happiness A. von ihrer Ärztin aufgrund des Krankheitsbildes erhalten hatte, habe die Behörde bislang noch nicht geprüft, berichtet Haus.
Mutter will
ihre Kinder schützen
Darauf setzt man also weiterhin eine gewisse Hoffnung. Beim Thema „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ habe der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde indes darauf verwiesen, dass hierfür unter anderem erst ein Pass vorliegen müsse und sie ausreichend eigenes Einkommen nachweisen können müsse. Elisabeth Haus‘ Hinweis, Happiness sei zu krank, um zu arbeiten, habe der Sachbearbeiter aufgenommen und zugegeben, dass davon in Ausnahmefällen auch abgesehen werden könne. Ausgang auch hier also weiterhin offen.
Wie es für die kleine Familie über den 12. Januar hinaus weitergeht, ist derzeit schwer vorherzusagen. Sicher ist, dass Happiness A. auch weiterhin versucht, „meine Kinder davor zu schützen, zu viel über diese Situation zu erfahren“. Auch wenn sie selbst oft daran verzweifle.