Firma in Hohenthann darf erweitern

von Redaktion

Ein Unternehmen im Gewerbegebiet „Im Grund“ in Hohenthann plant eine Erweiterung seiner Halle und den Bau einer Holzgasanlage. Da dafür Baugrenzen angepasst werden müssen, befasste sich der Gemeinderat Tuntenhausen mit dem Vorhaben. Das Gremium billigte den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans einstimmig.

Tuntenhausen – Im bestehenden Gewerbegebiet „Im Grund“ in Hohenthann soll einem ansässigen Unternehmen eine kurzfristige Erweiterung ermöglicht werden. Ob und wie dies gestaltet werden kann, darüber unterhielt sich der Gemeinderat von Tuntenhausen in seiner vergangenen Sitzung.

Halle und
Holzgasanlage geplant

Konkret beabsichtigt die Firma, die bestehende Halle 8 nach Nordosten zu erweitern. Da das festgesetzte Baufenster an der bestehenden Halle endet, erklärte Bürgermeister Georg Weigl zu Beginn der Erörterung: „So bleibt nichts anderes übrig, als eine Anpassung der Baugrenzen vorzunehmen.“

Hinzu kommt, dass im südwestlichen Bereich des Plangebietes auch der Bau einer Holzgasanlage vorgesehen ist. „Auch hierfür ist eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Baugrenze notwendig“, fügte Weigl hinzu.

Die laufende dritte Erweiterung des Gewerbegebietes lässt sich aktuell nicht zeitnah abschließen, da noch Abstimmungen mit mehreren Verfahrensbeteiligten offen sind. Das Unternehmen benötigt jedoch jetzt Planungssicherheit und grünes Licht für seine Weiterentwicklung, weshalb die jetzige erste Änderung des Bebauungsplanes – zweite Erweiterung – erforderlich ist.

Der Landschaftsarchitekt Michael Haas hat mittlerweile die Bebauungsplanänderungen ausgearbeitet. Darin wurden die Festsetzungen des Urbebauungsplanes übernommen und im Zuge der Änderung lediglich um die für die beiden Bauvorhaben notwendigen Anpassungen ergänzt.

Die wesentlichen Anpassungen umfassen die Erweiterung der Baugrenze im Nordosten, die Anpassung und geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches im Südwesten sowie die Überarbeitung der Festsetzungen zum Lärmschutz.

Bürgermeister Weigl und der Antragsteller wiesen noch darauf hin, dass der Bau der Holzgasanlage und die Hallenerweiterung einen wesentlichen Beitrag zur betrieblichen Weiterentwicklung leisten, bestehende Arbeitsplätze sichern und langfristig eine starke regionale Wertschöpfung bilden.

Sophia Wagner vom Bauamt betonte: „Die Planung kann im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB durchgeführt werden, da es sich um eine zulässige Maßnahme der Innenentwicklung handelt.“ Zudem wird die zulässige Grundflächenzahl hier nicht überschritten: Die insgesamt überbaubare Grundfläche bleibt unter der Schwelle von 20.000 Quadratmetern.

Damit zeigte sich auch der Gemeinderat einverstanden und beschloss einstimmig die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 40 „Im Grund – zweite Erweiterung“ und billigte den Entwurf. Die Verwaltung wird nun den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchführen.

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