Tuntenhausen – Der Gemeinderat erteilte in seiner letzten Sitzung des Jahres sein Einvernehmen für eine Geländeauffüllung südöstlich von Antersberg. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich südöstlich des Ortsteils Antersberg und dient nach Angaben von Bürgermeister Georg Weigl dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Die Maßnahme war bereits im Jahr 2021 beantragt und vom Landratsamt genehmigt worden, wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Da die damalige Baugenehmigung inzwischen abgelaufen ist, wird das Vorhaben nun erneut beantragt. Die Planung entspricht dabei unverändert dem Stand von 2021.
Das Grundstück weist teilweise eine steile Hanglage auf, wodurch die Bewirtschaftung aufgrund von Senken und unregelmäßigen Steigungen erschwert wird. „Die Geländeauffüllung soll die bislang gefährlichen Situationen bei der Maschinenführung verhindern“, erläuterte Bürgermeister Weigl. Einstimmig stellte der Gemeinderat dann das gemeindliche Einvernehmen auf Baugenehmigung „Antrag auf Geländeauffüllung auf einem Grünland zur sicheren Bewirtschaftung“ in Aussicht. Sofern die landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen ist, gilt sie als erteilt. ws