Umfangreiche Bauaktivitäten in der Gemeinde

von Redaktion

Tuntenhausen – In der letzten regulären Sitzung des Gemeinderates von Tuntenhausen in diesem Jahr hatte sich dieser mit zahlreichen Bauthemen zu beschäftigen. So wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Lampferding 8c nicht erteilt. Die Bauherrin beantragte die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche von 133 Quadratmetern, womit laut Verwaltung die Grundzüge der Planung in erheblichem Umfang berührt sind.

Um dennoch eine Lösung zu finden, wurde lediglich über das gemeindliche Einvernehmen und nicht über die Zustimmung zur beantragten Befreiung entschieden. Deshalb wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nicht erteilt.

Beim Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in Tuntenhausen, Lerchenweg 32, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Den Befreiungen hinsichtlich der Querbauten wurde zugestimmt.

Schwieriger war dann die Behandlung des Antrags auf Vorbescheid zum Anbau (Erdgeschoss und Dachgeschoss) an das bestehende Einfamilienhaus zur Eigennutzung als eigenständige Wohneinheit in Hohenthann, Am Oberfeld 42. Das Vorhaben wurde bereits 2021 behandelt und ablehnend entschieden. In der Zwischenzeit wurde der Grundriss umgestaltet. Der Anbau dient der Errichtung einer zweiten Wohneinheit. Allerdings hat sich mittlerweile auch die Rechtslage des hinsichtlich möglicher Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes geändert. Die Überschreitung der zulässigen überbaubaren Grundfläche beträgt hier allerdings 34 Quadratmeter. Damit sind laut Verwaltung die Grundzüge der Planung berührt. Über die geplante Abweichung und gegebenenfalls weitere erforderliche Befreiungen soll deshalb im Rahmen des Zustimmungsverfahrens entschieden werden. Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag wurde aber nicht erteilt. ws

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