Begehungen sollen keine Schäden verursachen

von Redaktion

Kartierung für den Brenner-Nordzulauf – Artenschutz soll gewährleistet werden

Tuntenhausen – Zuletzt ist es ein wenig still geworden um den Brenner-Nordzulauf. Nun aber starten die hierfür erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die DB InfraGO bittet deshalb um Verständnis bei den betroffenen Bürgern.

Die Bahn betont ausdrücklich, dass die nördliche Zulaufstrecke zwischen München und Innsbruck ein wesentlicher Teil des europäischen Zukunftsvorhabens „Brenner Basistunnel“ ist. Der wachsende Verkehr erfordere den Aus- und Neubau von Schienenwegen, betonte die Bahn. Deshalb werden ab dem ersten Quartal 2026 bis voraussichtlich 2028 Umweltkartierungen im Gemeindebereich Tuntenhausen erfolgen.

Für die Berücksichtigung des Artenschutzes sowie von Naturschutzaspekten in den Genehmigungsverfahren sind detaillierte Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenwelt, aber auch der Gewässer sowie von Gebäudestrukturen notwendig. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Aspekte des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Oberflächengewässer zu erhalten.

Die Kartierungen der DB InfraGO erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Nach Aussagen der Bahn müssen dabei nicht alle Grundstücke betreten werden. Ohnehin werden sie nur bei Bedarf und in der Regel kurzzeitig betreten. „Dabei entstehen im Regelfall keine Schäden“, betonten die Bahnvertreter. Die Erhebungen vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen zu erreichen, werden öffentliche, private sowie land- und forstwirtschaftliche Wege genutzt. Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (Habitateignung), eine Biotypenkartierung und die Erfassung der Flora werden durch diese Begehungen und eine Inaugenscheinnahme festgestellt.

Die Kartierung von Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Insekten, Krebsen, Fischen und Vögeln erfolgt tagsüber, teilweise aber auch nachts. Gegebenenfalls werden bei der Erfassung einzelner Arten Hilfsmittel eingesetzt (Reusen, Reptilienmatten, Niströhren und Ähnliches).

Der Lageplan und die Liste der betroffenen Flurstücke sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Die Bahn bittet auch Pächter von Grundstücken, über die Aktion zu informieren. Die DB InfraGO bedankt sich bereits im Voraus bei allen Eigentümern und Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis. ws

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