Echelon-Abbruch: Ärger um „KulturPass“

von Redaktion

Nach dem wetterbedingten Abbruch des Echelon-Festivals in Bad Aibling wartet eine 18-Jährige seit Monaten auf die Rückerstattung ihres Tickets. Weil sie es mit dem „KulturPass“ bezahlt hatte, fühlt sich nun niemand für die Auszahlung der 50 Euro zuständig – weder Veranstalter, noch der Pass-Anbieter.

Bad Aibling – Eigentlich schien alles geklärt. „Natürlich ist es für uns als Veranstalter sehr frustrierend, wenn nach einem Jahr Vorbereitung ein Festival durch unvorhersehbares Wetter beeinträchtigt oder abgebrochen werden muss“, hatte Veranstalter Patrick Gallenmüller, der 2009 gemeinsam mit seinem Vater Horst das Echelon ins Leben gerufen hatte, im Sommer gegenüber dem OVB erklärt. Das elektronische Musik-Event, das jährlich in Bad Aibling stattfindet, musste aufgrund eines Unwetters in der Nacht auf Samstag, 16. August, vorzeitig beendet werden, was in den vergangenen 17 Jahren zuvor nie passiert war. Im Nachgang stellte sich deshalb auch die Frage, was nun mit den verfallenen Echelon-Tickets der Festival-Besucher geschieht. Ein paar Wochen später herrschte jedoch Klarheit für alle Beteiligten – für fast alle.

Initiative der deutschen
Bundesregierung

Gallenmüller erklärte, dass man zusammen mit dem Ticketanbieter alles in die Wege geleitet habe. Das bedeutete etwa für die Käufer eines Samstag-Tickets, dass sie entweder den vollen Preis zurückerstattet bekommen oder den verfallenen Eintritt für ein neues Ticket für 2026 einlösen können. Auch beispielsweise Inhaber eines „Full Weekend Tickets“ konnten sich zwischen einer 70-prozentigen Preisrückerstattung oder einem neuen vollständigen „Full Weekend Ticket“ für 2026 (14. und 15. August) entscheiden. Im Rahmen des erlebten Szenarios bezeichnete der Veranstalter die Lösungen insgesamt als „super fair“. Er würde sich freuen, wenn möglichst viele Menschen die Umtausch-Angebote für das Jahr 2026 in Erwägung ziehen. 

Doch auch wenn für alle betroffenen Tickets Lösungen zur Rückerstattung gefunden wurden, herrscht im Nachhinein nicht gänzlich bei allen Besuchern Zufriedenheit. So wandte sich zuletzt ein Raublinger an die Redaktion, dessen Tochter vom Echelon-Abbruch betroffen war und bis heute auf Ticket-Kosten sitzen geblieben ist. Trotz intensiver Bemühungen habe seine 18-jährige Tochter einen Teil des Geldes bis heute weder überwiesen noch gutgeschrieben bekommen. Was ihren Fall speziell macht: „Sie hatte ihre Karte über das Angebot des „KulturPasses“ für 18-Jährige erworben“, erklärt der Raublinger. Der „KulturPass“ ist  eine Initiative der deutschen Bundesregierung, die 18-Jährigen ein digitales Guthaben schenkt, womit sie an lokalen Kulturangeboten wie Büchern, Konzerten oder Museumseintritten teilhaben können.

„Meine Tochter hatte ein Samstagsticket für insgesamt 77,36 Euro erworben und hierfür ein Guthaben ihres Kulturpasses in Höhe von 50 Euro verwendet“, berichtet der Raublinger. Doch zum Ärger der Familie wurden im Nachgang lediglich 25,63 Euro rückerstattet. Der Teil, der über den „KulturPass“ (also 50 Euro) erworben wurde, ist auch vier Monate nach dem Festival nicht an die 18-Jährige zurückgegangen. Diverse Nachfragen blieben erfolglos. So habe der Echelon-Veranstalter auf den Anbieter des „KulturPasses“ verwiesen – und umgekehrt. „Man kennt das Spiel“, ärgert sich der Vater. Seine Tochter sei sehr enttäuscht und verärgert, dass ihr als Schülerin das Geld nicht erstattet wird.

Auf OVB-Nachfrage erklärte hierzu Patrick Gallenmüller, dass man als Veranstalter „nahezu alle Tickets retour erstattet oder für 2026 getauscht“ habe. Es gebe ganz seltene Einzelfälle, wie den beschriebenen, die sich in der Bearbeitung befänden. Hierfür könnten sich Betroffene an faraz@permanent-entertainment.com wenden. „Wir haben allerdings unseren Teil erfüllt, nämlich die Rückerstattung der 25,63 Euro“, stellt Gallenmüller klar. In der Tat hat die junge Frau den Teil, den sie selbst für das Echelon gezahlt hat, zurückerhalten. So seien die Anbieter des „KulturPasses“ in diesem Fall dafür zuständig, den anderen Teil, nämlich das 50-Euro-Gutschein-Guthaben, zu erstatten. Doch wie steht der Anbieter des staatlich geförderten Kultur-Programms dazu?

„Bei abgesagten Veranstaltungen wurde der Betrag in der Regel auf das „KulturPass“-Budget zurückerstattet“, teilt eine Sprecherin des Kulturstaatsministers gegenüber dem OVB mit. Allerdings seien dafür die Anbieter verantwortlich. Sollte die Rückerstattung nicht automatisch erfolgt sein, so hätten sich „KulturPass“-Inhaber demnach direkt an den Anbieter wenden müssen – was die 18-Jährige ja auch gemacht hatte. „Sollte der Anbieter nicht aktiv geworden sein und der Fall wurde dem „KulturPass“-Support gemeldet, dann hat dieser den Veranstalter kontaktiert und im Klärungsprozess unterstützt“, sagt die Sprecherin. Dies war ihr zufolge insgesamt in rund 20 bis 30 Fällen pro Jahr erforderlich. „Angesichts von insgesamt über 3,2 Millionen Reservierungen im „KulturPass“ ist diese Zahl verhältnismäßig gering.“

Konkret für das Echelon-Festival 2025 wurden über den „KulturPass“ 15 Tickets gebucht. „Bei keiner dieser Buchungen hat der Anbieter „KulturPass“-Budget zurückerstattet“, sagt die Sprecherin des Kulturstaatsministers. So sei im „KulturPass“-Support lediglich am 6. Oktober eine Anfrage bezüglich einer Rückerstattung aufgrund der Absage eingegangen. Der Support habe zunächst gemäß der AGB auf den Anbieter verwiesen und danach keine weitere Nachricht erhalten, so die Sprecherin.

Aktion wird zum
Jahresende eingestellt

Auch wenn die 18-jährige Raublingerin seit Monaten ihrem Geld hinterherlief, kommt für potenziell andere Betroffene nun ein weiteres Problem hinzu. Denn der „KulturPass“ wird zum Jahresende 2025 eingestellt. Reservierungen mit dem „KulturPass“ waren bis zum 30. November möglich. Seitdem stehen die Budgets nicht mehr zur Verfügung und entsprechend können auch keine Rückerstattungen von Budgetbeträgen mehr genutzt werden. Bis zum 30. November getätigte Reservierungen konnten noch bis zum 15. Dezember bei den entsprechenden Anbietern eingelöst werden, heißt es seitens des Staatsministeriums.

Für den Raublinger Vater bleibt es somit ein Ärgernis. „Leider ist der Stand unverändert. Vonseiten des Veranstalters erfolgt keinerlei Reaktion mehr. Ein Guthaben des „KulturPasses“ könnte auch nicht mehr verwendet werden, da hier die Einlösefrist abgelaufen ist“, sagte er Mitte Dezember. Bleibt zu hoffen, dass im kommenden Jahr das Wetter einfach wieder mitspielt – und Einzelfälle wie dieser gar nicht erst entstehen.

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