Bad Feilnbach – Fast regungslos nahm der junge Mann die schweren Anschuldigungen hin, die ihm seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden. Wohl auch, weil der 28-Jährige, der mit Fußfesseln in den Verhandlungssaal des Rosenheimer Amtsgerichtes geführt wurde, gar nicht erst versuchte, irgendetwas abzustreiten. Der Fall sorgte vor einem halben Jahr für große Bestürzung in der Region. Wie berichtet soll der Mann aus dem südöstlichen Landkreis Rosenheim am Abend des 1. Juli während einer Busfahrt bei Bad Feilnbach eine elfjährige Schülerin sexuell missbraucht haben.
Busfahrer beobachtet
Tat im Rückspiegel
Der Beschuldigte sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauerten mehrere Monate an. Nun kam es vor dem Amtsgericht Rosenheim zur Verhandlung. Laut der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, ereignete sich die Tat im Linienbus auf der Fahrt von Bad Aibling nach Bad Feilnbach.
Kurz nachdem das elfjährige Mädchen auf Höhe des Ortsteils Dettendorf zugestiegen war, stellte sich der Angeklagte, der bereits am Aiblinger Bahnhof eingestiegen war, neben das sitzende Kind, streichelte zunächst ihren linken Arm, legte seinen rechten Arm um ihre Schulter und streichelte schließlich „in sexuell motivierter Absicht“ den bedeckten Brustbereich der Geschädigten, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe zudem gefragt, ob ihr „das gefalle“.
Der Angeklagte habe dabei „gegen den Willen“ der Geschädigten gehandelt, die vergeblich versucht hatte, sich wegzudrehen. Erst als der Busfahrer den Vorfall bemerkte und den Angeklagten damit konfrontierte, ließ der Mann von dem Kind ab.
Nach Angaben des Staatsanwaltes habe der Angeklagte das kindliche Alter des Mädchens „zumindest erkannt und billigend in Kauf genommen“. Dem Busfahrer selbst, der nun als Zeuge vor Gericht aussagte, sei die Situation, die sich im rechten vorderen Teil des Busses abspielte, von Beginn an komisch vorgekommen. „Als ich im Rückspiegel sah, dass der Mann mit seinen Fingern die Brust des Mädchens berührte, habe ich sie sofort gefragt, ob alles okay ist“, berichtet der Busfahrer.
Als das Mädchen – „sie befand sich in Schockstarre“ – daraufhin angab, den Mann nicht zu kennen, habe der Fahrer umgehend angehalten, den Mann gepackt und ihn aus dem Bus befördert. „Der Mann war nicht richtig betrunken, aber hat schon nach Bier gerochen“, erinnert sich der Zeuge.
Nachdem der Busfahrer kurz später die Mutter des Kindes telefonisch informiert hatte, wurde das Mädchen in Bad Feilnbach abgeholt. Vor Gericht erklärte jetzt der Vater der Elfjährigen, dass sie seit dem Vorfall verängstigt sei und sich nicht mehr traue, alleine mit dem Bus zu fahren.
Doch der Angeklagte soll nicht nur hierfür verantwortlich sein. Neben der vorgeworfenen Tat im Bus, konkret „sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff“, ergab die Auswertung seines Smartphones überdies, dass sich der Mann im Besitz von 17 Bildern mit kinderpornografischen Inhalten befand. Darauf sind vollständig oder teilweise entkleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zu sehen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der gelernte Koch, der sich bis zu seiner Festnahme in therapeutischer Behandlung befand, die Anschuldigungen vollständig ein. Weil er ein umfängliches Geständnis bereits im Vorfeld der Staatsanwaltschaft schriftlich angekündigt hatte, wurde es dem elfjährigen Mädchen erspart, vor Gericht selbst noch einmal aussagen zu müssen.
„Ich kann mich nicht
mehr daran erinnern“
Ihm tue es aufrichtig leid und er wolle dem Kind nicht noch mehr schmerzliche Erfahrungen zumuten. Was der 28-Jährige gegenüber dem Richter jedoch betonte: „Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ich habe einen Filmriss und kann nicht mehr genau sagen, wann ich an dem Tag angefangen habe, zu trinken.“ Seine Erinnerung beginne erst wieder nach der Busfahrt, als ihn zwei Polizeibeamte in Bad Feilnbach aufgriffen.
Tatsächlich ergab noch mehrere Stunden nach der Tat eine entnommene Blutprobe eine Alkoholkonzentration von 1,78 Promille. Dieser Rückfall in einen entsprechend starken Alkoholkonsum – der Angeklagte hat schon seit der Jugend mit Alkohol- und Drogensucht zu tun – habe seinen Angaben zufolge wohl auch mit kurz zuvor erfahrenen Enttäuschungen zusammengehangen. Denn während seines Aufenthaltes in einer Suchtbehandlungseinrichtung habe er sich entschlossen, offen über seine Pädophilie zu sprechen, wie er dem Vorsitzenden Richter erklärte. Doch sein „Outing“ hätte dazu geführt, dass er die Einrichtung verlassen beziehungsweise in eine andere wechseln sollte. „Ich war natürlich schon enttäuscht, dass ich rausgeschmissen werde, obwohl ich von mir aus den Mund aufgemacht habe.“
Ein Gutachter ging vor Gericht auf den Lebensweg des Angeklagten ein, der als Kind einen Selbstmordversuch seines Vaters und die Trennung seiner Eltern erlebt habe. Auch habe er selbst später immer wieder mit Alkohol- und Drogensucht gekämpft, habe einen Selbstmordversuch hinter sich und sich diverser psychiatrischer Behandlungen unterzogen.
„Seit fünf bis sechs Jahren weiß er auch von einer pädophilen Neigung“, berichtet der Gutachter von dem Gespräch mit dem 28-Jährigen. Der mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann – unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Körperverletzung – habe auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften bereits eine gerichtliche Verhandlung hinter sich. Doch klar sei: „In nüchternem Zustand ist er durchaus in der Lage, soziale Regeln zu verstehen“, beurteilte der Gutachter.
Auch weil bei dem 28-Jährigen ohne weitere psychiatrische Behandlungen künftig ähnliche Vorfälle wie der im Bad Feilnbacher Bus nicht auszuschließen seien, kam die Frage nach einer Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung anstatt im Gefängnis auf. Deutlich wurde, dass sich der Angeklagte sowohl im Bereich der Alkoholsucht, als auch bezogen auf seine Erkrankungen therapiewillig zeigt.
In ihrem Plädoyer hielt die Staatsanwaltschaft dem Mann sein Geständnis zugute, mit dem er vor allem dem Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparte. Auch handle es sich bei den kinderpornografischen „Posing-Bildern“ auf seinem Handy um eine „relativ geringe Anzahl“. Gegen ihn spreche, dass er bereits mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, zwei noch offene Bewährungen sowie insbesondere die Folgen für das geschädigte Mädchen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Hierfür sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.
Schicksalsschläge auf
seinem Lebensweg
Der Strafverteidiger würdigte ebenfalls das Geständnis seines Mandanten und attestierte ihm „Schuldeinsicht“ und „Reue“. Zudem müsse sein monatelanger JVA-Aufenthalt berücksichtigt werden. Er forderte „nicht mehr als eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren“, für die er jedoch keine Aussetzung auf Bewährung beantragte. Dagegen sprächen schließlich die zwei noch offenen Bewährungsstrafen. Der Angeklagte selbst sprach abschließend von einem Blackout Anfang Juli: „Das tut mir wahnsinnig leid.“ Er hoffe, dass er in einer Therapie weiter an sich arbeiten könne.
Das Gericht folgte schließlich der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 28-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Hierfür soll die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung angeordnet werden. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.